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Der rustikale Bürgershof gegenüber dem Park Babelsberg in Klein Glienicke: So sah es im Winter 2016 aus.

© Andreas Klaer

Klein Glienicke: Bürgershof auf der Kippe?

Dem Bürgershof, einem der beliebtesten Ausflugsziele der Stadt, droht das Aus. Der Eigentümer möchte dort Wohnungen bauen lassen. Dem Abriss des Bürgerhofs und den Neubauten muss die Stadtverwaltung vorher aber noch zustimmen.

Klein Glienicke - Die Werbung verspricht „einen der schönsten Biergärten Berlins und Brandenburgs“, wie es auf der Internetseite des Bürgershof in Klein Glienicke heißt. 600 Sitzplätze laden insbesondere an Sonnentagen zum Verweilen ein. Doch nun könnte das traditionsreiche Restaurant, gelegen am Wasser direkt gegenüber dem Welterbepark Babelsberg, abgerissen und überbaut werden. Ob es so kommt, lässt der Eigentümer offiziell noch offen. Zudem müssten Abriss und Neubauten von der Stadtverwaltung noch genehmigt werden.

Zwei Mehrfamilienhäuser sind dort geplant

Stadtsprecher Jan Brunzlow bestätigte auf PNN-Anfrage, für das Areal lägen Bauvorbescheidsanträge für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern vor. Die Anfragen seien Mitte August im Rathaus eingegangen. Ob den Vorstellungen des Eigentümers entsprochen werden könne, sei noch unklar und würde gerade in einem laufenden Verfahren erörtert.

Eigentümer des Bürgershof ist die am Berliner Kurfürstendamm ansässige Hotel und Restaurant Bürgershof GmbH. Ihr Geschäftsführer ist der Anwalt Gunnar Schnabel, spezialisiert ist er auf die Rückerstattung geraubter, enteigneter oder zwangsverkaufter Kunstwerke. Details zu seinen Plänen mochte der Jurist am Donnerstag auf Nachfrage nicht nennen. „Wir sind noch in Abstimmung.“ Das betreffe auch die Zukunft der Gastronomie vor Ort, wie Schnabel deutlich machte.

Kann das Bauvorhaben mit dem Uferwegekonzept in Einklang gebracht werden?

Am Donnerstagvormittag hatte bereits die Grünen-Fraktion auf das aus ihrer Sicht drohende Ungemach aufmerksam gemacht und eine offizielle Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, inwiefern es für den Bürgershof aktuell Bebauungsabsichten gibt. Zudem wollen die Grünen wissen, ob Bestands- und Denkmalschutz dem entgegenstehen und wie das Bauvorhaben in Einklang mit dem geltenden Uferwegekonzept gebracht werden kann – Letzteres sieht bekanntlich die freie Zugänglichkeit für Potsdamer Ufer vor.

Stadtsprecher Brunzlow sagte dazu, zumindest sei das Ufer in dem Bereich des Bürgershof vor Neubauten gesichert. Auch die Schlösserstiftung ist in das Verfahren einbezogen, weil das Bürgers- hof-Areal direkt am Unesco-Welterbepark von Schloss Babelsberg liegt. Stiftungssprecher Frank Kallensee sagte, man sei im Rahmen des Umgebungsschutzes um eine Stellungnahme zu den Plänen gebeten worden. Dies werde gerade erarbeitet. Inhaltlich wollte sich der Stiftungssprecher – wie auch das Rathaus – noch nicht positionieren. Federführend verantwortlich sei ohnehin die untere Denkmalschutzbehörde Potsdams.

Stadtsprecher Brunzlow verwies zudem auf eine Besonderheit: Das Bürgershof-Areal ist aus dem geltenden Bebauungsplan für Klein Glienicke ausgenommen. Damit können Bauvorhaben nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches beantragt werden – die Behörden müssen prüfen, ob sich das Bauvorhaben in die nähere Umgebung einfügt. Zugleich heißt es im Begründungstext für den B-Plan klar: Die Ausflugsgaststätte Bürgershof stelle „eine lokale, zu erhaltende Besonderheit dar.“

Niederlage für das Potsdamer Denkmalamt

Eigentümer Schnabel verwies auf PNN-Anfrage auf ein Urteil aus 2008, wonach ein Anspruch auf die „maximale Bebauung“ des Geländes vorliege. Damals hatte die Potsdamer Denkmalpflege am Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken müssen. Das Amt musste nach langem Streit eine denkmalrechtliche Erlaubnis für den – nie erfolgten – Wiederaufbau des Hotels Bürgershof erteilen, dass 1971 für den DDR-Grenztodesstreifen gesprengt worden war. Der Tenor des rechtskräftigen Richterspruchs damals: Schützenswerte Sichtbeziehungen in dem Bereich seien zerstört und könnten von einer angemessenen Bebauung nicht weiter beeinträchtigt werden. Dagegen hatten die städtischen Denkmalpfleger den in dem Bereich geltenden Umgebungsschutz als beeinträchtigt angesehen. Laut Gericht würden aber die Interessen des Klägers an einer sinnvollen wirtschaftlichen Nutzung des Grundstücks überwiegen. Nach dem Urteil hieß es, nun könne der Eigentümer für seine Pläne die Anfragen potenzieller Investoren prüfen.

Doch die damaligen Pläne von Schnabel unterscheiden sich deutlich von den Voranfragen, die nun bei der Potsdamer Bauverwaltung liegen: Damals war laut Medienberichten noch eine 16 Meter hohe Herberge mit 30 Zimmern plus Tiefgarage geplant. Ebenso sollte der frühere Tanzsaal wieder errichtet werden. Der beliebte Biergarten sollte dem Vorhaben ausdrücklich nicht zum Opfer fallen. Schnabel bestätigte, auch die damaligen Hotel-Pläne seien weiterhin eine Option und Teil der laufenden Abstimmungen.

Zumindest auf der Internetseite des seit Jahren an einen Gastronomen verpachteten Bürgershofs deutet noch nichts auf ein Ende hin – dort wird unter anderem dafür geworben, dass Firmen oder andere Institutionen den Bürgershof auch für die nächste Weihnachtsfeier buchen können.

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