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"Wir empfehlen abzuwarten", heißt es seitens der Stadt zur Kitabeitragsrückzahlung.

© PNN / Ottmar Winter

Kitas in Potsdam: Rückzahlung der Kitabeiträge wird zur Geduldsprobe

Die Stadt Potsdam bittet um Geduld bei der Rückzahlung der zu viel gezahlten Kitabeiträge. Jetzt soll zunächst das Verfahren geklärt werden.

Potsdam - Nach dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordneten zur Rückzahlung zu hoch angesetzter Kitagebühren bittet die Stadtverwaltung die betroffenen Eltern noch um ein wenig Geduld – denn jetzt muss das genaue Prozedere geklärt werden. „Wir empfehlen noch abzuwarten“, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow am Dienstag auf PNN-Anfrage. Am Montag hatten die Stadtverordneten in einer Sondersitzung die freiwillige Rückzahlung der zu hoch angesetzten Gebühren für die Jahre 2015 bis Mitte 2018 beschlossen, was mindestens 20 Millionen Euro kosten und eine unkalkulierbare Klagewelle gegen Potsdamer Kitaträger verhindern soll.

Bis April – mit der Vorlage des nötigen Nachtragshaushaltes – soll demnach auch das Regularium für die Rückzahlung stehen, dazu soll es Verhandlungen mit den privaten Kitaträgern und Elternvertretern geben. Schon klar ist, dass tausende Eltern, wenn sie denn Geld wiederhaben wollen, einen Antrag ausfüllen müssen, der aber noch erarbeitet werden muss. Je nach Zahl der Kinder, Einkommenshöhe und Länge der Betreuungsdauer können Eltern wie berichtet mit teils vierstelligen Gesamtsummen rechnen.

Kommunalaufsicht muss noch zustimmen

Doch es sind noch viele Fragen unklar – zum Beispiel, ob das Rathaus die Überweisungen direkt tätigt, weil gerade kleinere Kitaträger kaum für hunderte Eltern in finanzielle Vorleistung gehen können. Auch steuerliche Fragen müssten beachtet werden, hieß es – schließlich haben viele Eltern die zu hohen Gebühren in ihren vergangenen Steuererklärungen als Kinderbetreuungskosten angerechnet. Zudem muss der gefasste Grundsatzbeschluss noch von der Kommunalaufsicht des Landes genehmigt werden, hieß es.

Der Kita-Elternbeirat, der die falschen Berechnungen aufgedeckt hatte, teilte indes mit, Eltern sollten das freiwillige Rückzahlungsangebot genau prüfen, „da dies mit Abschlägen verbunden ist. Der Klageweg steht den Eltern offen“.

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