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Der Prozess musste vertagt werden. Das Urteil soll Anfang 2020 fallen.

© Hajo von Cölln

Kindesmisshandlung in Schlaatz: Urteil soll im Januar fallen

Die kleine Katharina kam im Juni 2017 mit lebensbedrohlichen Verletzungen in eine Klinik. Sie soll von ihrem Vater und dessen Lebensgefährtin misshandelt worden sein.

Potsdam - Im Prozess um eine mutmaßlich schwere Kindesmisshandlung fällt das Potsdamer Amtsgericht wohl erst am 20. Januar ein Urteil. Der für den Dienstag angesetzte Prozesstag musste vertagt werden, weil eine wichtige Zeugin noch im Urlaub weilte – die Ärztin soll nun am 6. Januar vernommen werden. 

In dem Verfahren geht es um den Zustand der damals zweieinhalb Jahre alten Katharina, die am 3. Mai 2017 mit lebensbedrohlichen Verletzungen im Klinikum „Ernst von Bergmann“ behandelt werden musste. Deswegen müssen sich der leibliche Vater und dessen damals neue Lebensgefährtin wegen Misshandlung verantworten – sie bestreiten allerdings die Vorwürfe. 

Katharina lebt heute im Heim

Dagegen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Angeklagten das heute fünf Jahre alte Kind in ihrer Wohnung am Schlaatz in Lebensgefahr gebracht haben. Heute lebt das Mädchen in einem Heim, es steht unter der Obhut des Jugendamts. Richterin Bettina Thierfeldt gab während der kurzen Verhandlung auch einen rechtlichen Hinweis: Für die Stiefmutter käme auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht.

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