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Kindermörder Silvio S.: Staatsanwaltschaft geht erneut in Revision

Das juristische Tauziehen um die Anordnung einer Sicherungsverwahrung für den zweifachen Kindermörder Silvio S. geht weiter.

Potsdam - Die Staatsanwaltschaft hat erneut Revision gegen das Urteil des Potsdamer Landgerichts eingelegt, vorerst keine Sicherungsverwahrung für den 36-Jährigen anzuordnen, sagte Gerichtssprecher Sascha Beck am Montag auf Anfrage. Damit muss sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit dem Fall befassen.

Im Urteil am Freitag hatte man die Entscheidung vertagt

Im ersten Revisionsprozess hatte das Landgericht in seinem Urteil am vergangenen Freitag erklärt, dass die Kammer den 36-Jährigen zwar weiterhin für gefährlich halte. Für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung nach der Haft sei aber erforderlich, dass der Täter einen Hang zur Begehung schwerer Straftaten habe. Dies sei zwar wahrscheinlich, aber durch die Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen nicht eindeutig belegbar, so die Richter. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Sicherungsverwahrung gefordert. 

Vor einer möglichen Haftentlassung in vielleicht 20 Jahren soll das Gericht mit Hilfe eines aktuellen Gutachtens prüfen, ob Silvio S., der den sechsjährigen Elias aus Potsdam und den vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed aus Berlin 2015 entführte, missbrauchte und tötete, weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit und zudem ein Hangtäter ist, der ein eingeschliffenes Verhalten zeigt, das ihn zu immer weiteren schweren Straftaten treibt.

Klaus Peters dpa

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