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Kindermörder: Neue Wendungen im Prozess gegen Silvio S.

Im Prozess gegen den Kindermörder Silvio S. hat die Nebenklage mehrere neue Beweisanträge gestellt - und ein bekannter Sexualstraftäter soll als Zeugen geladen werden.

Der Revisionsprozess gegen den Kinderdoppelmörder Silvio S. nimmt immer neue Wendungen – und wird mehr Zeit in Anspruch nehmen als bisher gedacht. Grund ist eine Serie von neuen Beweisanträgen, die Nebenklage-Anwalt Andreas Schulz – der die Familie des ermordeten Flüchtlingskinds Mohamed vertritt – am Freitag im Potsdamer Landgericht stellte. Damit will Schulz nachzuweisen versuchen, dass der 35 Jahre alte S. in die sogenannte Sicherungsverwahrung gehört, nachdem er 2015 die Kinder Elias (6) aus Potsdam und Mohamed (4) aus Berlin entführt, missbraucht und getötet hatte.

Nebenklage-Anwalt hat ein Ziel

Schulz sagte, aus seiner Sicht seien eben längst nicht alle Beweismittel ausgeschöpft, um zu klären, ob es bei S. einen sogenannten Hang zur sexuellen Gewalt gegen Kinder gebe. Dies genau aufzuklären habe das Bundesgerichtshof (BGH) gefordert, als dieser das Verfahren wieder nach Potsdam verwiesen habe, argumentierte Schulz. In einem ersten Verfahren 2016 hatte das Landgericht zwar die besondere Schwere der Schuld festgestellt, aber eben gegen den Willen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage noch keine Sicherungsverwahrung verhängt.

Doch das sei sein Ziel, sagte der renommierte Opferanwalt Schulz. Dem Magazin „Stern“ hatte er im Vorfeld des Prozesstags gesagt: „Ich war bei der Beisetzung von Mohamed dabei, als der kleine Körper in ein weißes Leinentuch gewickelt in die kalte Erde gelegt wurde. Mein Auftrag ist, dafür zu sorgen, dass der Angeklagte nie wieder die Gelegenheit hat, ein unschuldiges Kind zu ermorden.“

Ein "Storch" soll aussagen

Unter anderem will der Jurist nun einen bekannten Sexualstraftäter als Zeugen laden: Detlef N. aus der Justizvollzugsanstalt Luckau-Dubau , einer der beiden sogenannten „Störche“, einem berüchtigten Schwerverbrecher-Paar (siehe unten). Es gehe um die Frage, ob der dort zwischenzeitlich ebenso einsitzende Silvio S. in ein Abhängigkeitsverhältnis zu N. geraten sei und zur Zwangsprostitution gezwungen wurde – und ob S. dem „Storch“ auch Details seiner Taten schilderte, was er in beiden Prozessen bisher unterließ und was es dem vom Gericht bestellten Gutachter Matthias Lammel nach eigenen Angaben auch unmöglich macht, einen Hang zu bestätigen oder auszuschließen. Doch nur wenn dieser Hang festgestellt wird, kann S. nach der lebenslangen Freiheitsstrafe auch in Sicherungsverwahrung kommen.

Vorwürfe gegen Gutachter

Zugleich kritisierte Schulz scharf das bisherige Agieren des Gutachters und stellte gegen ihn einen Befangenheitsantrag: Lammel sei zu seinen bisherigen Gutachtenbefunden voreingenommen, „um sie nicht redigieren zu müssen“. Auch „unzulässige Kompetenzüberschreitungen“ und Widersprüche in der Würdigung von Aussagen warf Schulz dem Gutachter vor. Ferner habe Lammel sich gegenüber der Mutter von Mohammed an einem Verhandlungstag respektlos verhalten: Dieser habe der Frau trotz Aufforderung zunächst keinen Platz zum Sitzen gelassen und dann auch noch zu Schulz, der das kritisierte, gesagt: „Sind Sie jetzt hier der Regisseur?“ Lammel war am Freitag nicht im Verhandlungssaal anwesend, soll nun eine Stellungnahme schreiben.

Weitere Beweisanträge von Schulz betrafen eine aus seiner Sicht verdächtige Reise von S. im Frühsommer 2015, also wenige Wochen vor der Entführung von Elias im Juli. Dabei verwies Schulz auf den aktenkundigen SMS-Verkehr von S.: Dieser meldete sich erst aus Frankfurt (Oder) und schrieb wenig später, dass er wieder in Deutschland sei. Mit hoher Wahrscheinlichkeit war er also in Polen. Dieser Hintergrund müsste ermittelt werden, so der Anwalt: Das grenznahe Gebiet auf polnischer Seite gelte als Hochburg für Kinderpornografie und -prostitution. Dazu sei S. bisher aber nicht weiter befragt worden. Ferner drängte Schulz auch darauf, jenen Justiz-Psychologen zu hören, dem S. laut dem Lammel-Gutachten gesagt hatte, die Entwicklung bei den Verbrechen sei „fast zwangsläufig verlaufen“ und die beiden Kinder seien auf ihn zugekommen. Was genau passierte, hat S. in den Prozessen nie gesagt – dies musste rekonstruiert werden, allerdings gibt es viele Leerstellen.

Prozess wird verlängert

Ob aber all die Zeugen gehört werden, ist unklar. Erwartungsgemäß lehnte der Verteidiger des Mörders, Mathias Noll, die Vorstöße ab. Mit Blick auf den Schwerverbecher N. sagte Noll, es gebe aus seiner Sicht keinen Hinweis auf solche Verstrickungen – und wenn sei das für das Verfahren bedeutungslos. Auch die anderen Beweisanträge würden „Behauptungen ins Blaue“ und „blanke Spekulationen“ enthalten. Auch den Befangenheitsantrag gegen den Gutachter halte er für „nicht nachvollziehbar“. Auch Staatsanwalt Peter Petersen sagte, der Fall sei entscheidungsreif und ausermittelt. Und selbst der zweite Nebenklage-Anwalt der Mutter von Elias erklärte, er halte die Beweisanträge für nicht zwingend erforderlich: Für seine Mandantin sei das Verfahren ohnehin eine enorme Belastung. Nun muss das Gericht bis nächsten Freitag entscheiden, wie es weitergeht – eigentlich sollte da schon das Urteil fallen. Das aber ist angesichts der Fülle der Anträge unwahrscheinlich, als weiteren Termin setzte das Gericht den 28. Juni fest.

Und auch das passierte noch: Einen am Freitag vor einer Woche gestellten Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Klaus Feldmann nahm Anwalt Schulz zurück. Unter anderem hatte er dem Richter despektierliche Äußerungen vorgeworfen.

Hintergrund

Die beiden unter dem Namen „Störche“ bekannten Gewalttäter sitzen seit fast 30 Jahren wegen brutaler Sexualdelikte im Gefängnis und haben auch von dort aus für Schlagzeilen gesorgt – vor allem in der sogenannten Liebeszellen-Affäre, wegen der Linke-Justizminister Volkmar Schöneburg im Dezember 2013 zurückgetreten war. Er zog damals die Konsequenzen aus den Vorwürfen, er habe die zwei liierten Sexualstraftäter begünstigt, für die er als Anwalt die gemeinsame Unterbringung in einer Zelle durchgesetzt hatte. Das Duo hatte über Jahre hinweg aus dem Gefängnis auf dem Handy des Ministers angerufen.

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