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Eine Schülerin während der Durchführung eines Coronatests.

© dpa

Kinder in der Pandemie: Corona: Was Eltern jetzt wissen müssen

Was ist zu tun, wenn das eigene Kind oder Mitschüler positiv getestet werden? Wie sehen die Quarantäne-Regeln aus? Die PNN beantworten die wichtigsten Fragen.

Potsdam - Das Coronavirus verbreitet sich derzeit in Brandenburg am stärksten unter Kindern und Jugendlichen. In der Gruppe der Zehn- bis 14-Jährigen war die Sieben-Tage-Inzidenz in der vergangenen Woche nach Angaben des brandenburgischen Gesundheitsministeriums am höchsten: Sie lag bei 78. Zum Vergleich: Über alle Altersgruppen wurde landesweit eine Inzidenz von 24,7 verzeichnet. In der Gruppe der Fünf- bis Neunjährigen lag die Inzidenz bei 58, bei den 15- bis 19-Jährigen bei 52. Festgestellt wird derzeit nach Angaben der Landeshauptstadt ausschließlich die deutlich ansteckendere Deltavariante. Expert:innen rechnen damit, dass die Zahl der Infektionen bei Kindern unter zwölf Jahren, die sich noch nicht impfen lassen können, und bei Jugendlichen weiter zunehmen wird.

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Was Eltern wissen müssen, wenn ihr Kind oder Mitschüler positiv getestet werden – hier beantworten die PNN die wichtigsten Fragen.

Der Antigen-Selbsttest des Kindes, der zweimal die Woche morgens vor der Schule gemacht werden muss, ist positiv. Was ist jetzt zu tun?

Wenn der Schnelltest positiv ist, müssen die Eltern umgehend die Schule informieren. Diese wiederum informiert das Gesundheitsamt. Oftmals entscheidet die Schulleitung bereits ab diesem Zeitpunkt, dass Kinder aus der Schulklasse, Kita- oder Hortgruppe und andere Kontaktpersonen in so genannter freiwilliger Selbstisolation zuhause bleiben müssen. Dies ist jedoch keine offizielle Quarantäne. Denn die wird vom Gesundheitsamt der Stadt Potsdam erst angeordnet, wenn auch ein PCR-Test positiv ist. Der positive Selbsttest gilt als Corona-Verdachtsfall, Kind oder Jugendlicher müssen zuhause bleiben. Dafür gibt es eine Krankschreibung vom Arzt. Laut Gesundheitsamt ist jedoch die Mehrheit der Antigen-Selbsttest-Ergebnisse korrekt.

Das Gesundheitsamt sagt, die Mehrheit der Antigen-Selbsttest-Ergebnisse seien korrekt.
Das Gesundheitsamt sagt, die Mehrheit der Antigen-Selbsttest-Ergebnisse seien korrekt.

© Sebastian Gollnow/dpa

Wie und wo wird das positive Schnelltest-Ergebnis kontrolliert?

Die Eltern müssen sich unverzüglich und selbstständig, so ist laut Gesundheitsamt die Vorgabe, um einen PCR-Test für ihr Kind kümmern. Dieser kann beim Haus- oder Kinderarzt oder in einem offiziellen Testzentrum stattfinden. Ist auch der PCR-Test positiv, kommt das Gesundheitsamt direkt ins Spiel. Es wird die Eltern kontaktieren und eine 14-tägige Quarantäne für das infizierte Kind aussprechen. Die Quarantäne gilt ab dem Zeitpunkt, an dem sie mündlich ausgesprochen wird, auch wenn der schriftliche Quarantänebescheid erst nach einigen Tagen eintrifft, so das Gesundheitsamt.

Muss die ganze Familie in Quarantäne?

Sind die Eltern oder Geschwister voll geimpft, wird für sie keine Quarantäne angeordnet. Allerdings empfiehlt das Gesundheitsamt, dass die Personen sich gut beobachten und bei Symptomen sofort testen lassen. Für Geschwisterkinder, die nicht geimpft sind, ist 14-tägige Quarantäne Pflicht.

Was geschieht, wenn ein Kind oder Jugendlicher im offiziellen Testzentrum einen positiven Schnelltest hat?

Dieser positive Antigen-Schnelltest wird vom Testzentrum unverzüglich und namentlich an das Gesundheitsamt gemeldet. Doch auch dieses Testergebnis muss durch einen PCR-Test bestätigt werden. Deshalb kontaktiert das Gesundheitsamt sofort die Eltern oder Sorgeberechtigten des Kindes. Wenn dieses symptomlos ist, wird es schnellstmöglich in einem Partnerlabor des Gesundheitsamtes einbestellt. Hat das Kind Symptome, muss es schnellstmöglich und eigenverantwortlich zum PCR-Test zum Haus- oder Kinderarzt gebracht werden. Wichtiger Unterschied zwischen Selbsttests und Antigen-Schnelltests im Testzentrum: Sobald der Schnelltest im Testzentrum positiv ist, sind das Kind / der Jugendliche und seine Haushaltskontakte in offiziell angeordneter Quarantäne.

Ist der PCR-Test positiv, geht es in Quarantäne, auch für Kontaktpersonen. Wer das ist, entscheidet das Amt.
Ist der PCR-Test positiv, geht es in Quarantäne, auch für Kontaktpersonen. Wer das ist, entscheidet das Amt.

© Christin Klose/dpa

Welche Regelung gilt für Schülerinnen und Schüler, die durch infizierte Mitschüler oder Lehrer Kontaktpersonen werden?

Die Infizierten werden vom Gesundheitsamt sofort in 14-tägige Quarantäne versetzt. Die Dauer wird nicht durch das städtische Gesundheitsamt bestimmt, sondern durch die Landesregelung zum Umgang mit Corona. Welche und wie viele Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, entscheidet allerdings das Gesundheitsamt. Dazu stimmt es sich mit der Schulleitung ab.

Gemäß einer „standardisierten Checkliste“ würden Risikokontakte identifiziert. In die Einschätzung und Bewertung des Infektionsrisikos fließen nach Angaben der Stadt „räumliche Gegebenheiten, Lüftungskonzept, Abstand, Aktivität, Impf- bzw. Genesenenstatus und Konsequenz beim Tragen des Mund-Nasen-Schutzes“ mit ein. Wird anhand dessen ein hohes oder höheres Infektionsrisiko festgestellt, müsse die Quarantäne für die gesamte Klasse geprüft werden. Das gelte auch bei „schwer zu überblickenden Kontaktsituationen“ oder wenn mehr als ein Schüler oder eine Schülerin infiziert sind.

Wenn die meisten Faktoren für ein geringes Infektionsrisiko sprechen, könne das Gesundheitsamt gezielter vorgehen und beispielsweise nur für Sitznachbarn Quarantäne anordnen. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn die Schüler:innen in einem Klassenraum mit ausreichendem Abstand zur infizierten Person, mit ständiger Mund-Nase-Bedeckung und regelmäßiger Lüftung gesessen haben. Dabei spielen die Empfehlungen des Landes und des Robert-Koch-Instituts eine Rolle. Grundsätzlich sei jede Entscheidung des Gesundheitsamtes eine Einzelfallentscheidung – so mussten aktuell 60 Schüler:innen der Waldorf-Schule in Quarantäne geschickt werden, so das Rathaus, weil sie mit einem infizierten Lehrer im Unterricht ohne Masken gesungen hatten. Zuletzt waren in Potsdam 515 Kinder und Jugendliche als Kontaktpersonen in Quarantäne.

Leere Schulstühle. Aktuell sind mehr als 515 Kinder und Jugendliche in Potsdam in Quarantäne.
Leere Schulstühle. Aktuell sind mehr als 515 Kinder und Jugendliche in Potsdam in Quarantäne.

© Sven Hoppe/dpa

Wie wird die Kontaktpersonen-Quarantäne ausgesprochen?

Gibt es in der Klasse eine Infektion und das Kind muss als Kontaktperson in Quarantäne, werden die Eltern darüber persönlich telefonisch in Kenntnis gesetzt. Die Quarantäne gilt dann nur für das Kind als ermittelte „enge Kontaktperson“, nicht für Eltern und Geschwister. Allerdings sollen diese ihre eigenen Kontakte minimieren.

Wann endet die Quarantäne?

Nach 14 Tagen. Ein Freitesten ist laut Verwaltung nicht möglich. Das Gesundheitsamt biete jedoch an, infizierte Kinder nach 14 Tagen noch einmal testen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie das Virus nicht mehr in sich tragen, um eine weitere Ansteckung zu vermeiden.

Findet eine Kontaktnachverfolgung in Potsdam bei infizierten Kindern und Jugendlichen weiterhin vollständig statt?

Nach Angaben des Rathauses findet die Kontaktnachverfolgung derzeit komplett statt; dies gilt allerdings nur, so lange nicht so viele Neuinfektionen auftreten, dass die Nachverfolgung nicht mehr voll möglich ist. Die Corona-Warn-App und die Luca-App helfen nach Aussagen des Rathauses dabei wenig bis gar nicht. Denn welche Kontakte eine infizierte Person hatte, könne zunächst nur sie selbst beantworten. Erst im zweiten Schritt spiele dann die Registrierung via App eine Rolle.

Die Corona-Warn-App und das Pendant Luca sind nur eine eingeschränkte Hilfe bei der Kontaktnachverfolgung.
Die Corona-Warn-App und das Pendant Luca sind nur eine eingeschränkte Hilfe bei der Kontaktnachverfolgung.

© Oliver Berg/dpa

Das eigene Kind ist infiziert. Was sollten Eltern beim Umgang beachten?

Dies kommt maßgeblich auf das Alter des Kindes an und darauf, ob die Eltern und Geschwister vollen Impfschutz haben. Sind die Kinder klein, lassen sich nach Ansicht des Gesundheitsamtes Kontakte in der Familie kaum vermeiden, damit seien auch Ansteckungen wahrscheinlich. Bei älteren Kindern kann eine Isolation teilweise besser umgesetzt werden.

Was sollten Eltern tun, wenn es ihrem infizierten Kind schlecht oder sehr schlecht geht?

In diesem Fall unbedingt sofort den Kinderarzt anrufen oder, falls akut, den Rettungsdienst. Anlaufstelle bei schweren Verläufen ist auch die Kinder-Notaufnahme des Klinikums. Dort möglichst vorher anrufen und vor Ort Maske tragen.

Müssen an Covid-19 erkrankte Kinder ins Krankenhaus?

Das kommt offensichtlich nur selten vor. Laut dem kommunalen Klinikum „Ernst von Bergmann“ sei in dessen Kinder- und Jugendklinik während der gesamten Covid-19-Pandemie nur ein Kind im Alter zwischen fünf und 14 Jahren aufgrund einer Covid-Erkrankung stationär behandelt worden. Eine intensivmedizinische Versorgung war nicht notwendig. Überdies sei bei 17 weiteren Kindern nach einer stationären Aufnahme auch eine Corona-Infektion festgestellt worden. Viele Kinder entwickeln laut Experten keine Symptome oder Husten, Schnupfen, Halsweh und Fieber. Der Anteil der schweren Verläufe liege unter einem Prozent, sagte dieser Zeitung zuletzt Folke Brinkmann, Abteilungsleiterin der pädiatrischen Pneumologie am Universitätsklinikum Bochum und beteiligt an der „CorKid“-Studie zu Corona bei Kindern.

Wo bekommen Kinder, Jugendliche und Familien Unterstützung beim Thema Corona?

Viele Kinder und Jugendliche haben Sorgen – ob mit oder ohne Krankheit. Für diese und auch Angehörige bietet die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Bergmann-Klinikums eine kostenfreie und auf Wunsch anonyme telefonische Unterstützung an. Diese ist an Werktagen von 10 bis 14 Uhr unter Tel.: (0331) 241 41941 zu erreichen oder per E-Mail an Kj-pia@klinikumevb.de.

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