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In Potsdam machen sich Cafés und Restaurants für die Öffnung der Außengastronomie bereit.

© Ottmar Winter PNN

Update

Keine Testpflicht im Handel: Welche Regeln in Potsdam gelten

Die Außengastronomie öffnet wieder, Kultur darf unter freiem Himmel stattfinden. Die PNN geben einen Überblick, was zu Pfingsten in der Stadt wieder geht.

Potsdam - Jetzt muss nur noch das Wetter mitspielen: Wegen der gesunkenen Inzidenzen gelten in Potsdam pünktlich zum Beginn der Pfingstfeiertage ab dem heutigen Freitag weitreichende Corona-Lockerungen, auch in Potsdam-Mittelmark ist das dann der Fall. Die PNN geben einen Überblick, was gestattet ist – und was noch nicht.

Außengastronomie mit Test

Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Pizza oder Berliner Weiße auf der Außenterrasse sind also wieder erlaubt - allerdings nur für Gäste mit negativem Testergebnis, Genesene oder Menschen mit vollständigem Impfschutz (14 Tage nach Zweitimpfung). Wer genesen ist und einen Nachweis benötigt, kann sich per Mail an GenesenenNachweis@rathaus.potsdam.de wenden. Auch eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder der Quarantänebescheid gelten als Nachweis. Die nötige Terminbuchung kann auch direkt am Eingang einer Gaststätte erfolgen. "An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen", heißt es in den Landesregeln. Die Personendaten aller Gäste müssen erfasst werden. 

Mittlerweile gibt es im Stadtgebiet 30 Corona-Teststellen. Eine Liste ist unter www.potsdam.de/schnelltest verfügbar.

Camping wieder möglich

Mit den sinkenden Zahlen wieder erlaubt ist für zwei Haushalte das Übernachten in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und auf Charterbooten mit eigenen Sanitäranlagen, wenn ein Hygienekonzept und Negativtests vorliegen. 

"Gemeinschaftliche Sanitäranlagen, zum Beispiel auf einem Campingplatz, bleiben aber geschlossen", so die Landesregierung. Hotels und Pensionen können noch nicht wieder öffnen - gleiches gilt für Bäder und Thermen.

Weniger Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen

Die mit der Bundes-Notbremse festgelegten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen, nach denen es zwischen 22 und 5 Uhr in der Regel verboten ist, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück zu verlassen, sind ab Freitag in Potsdam aufgehoben. In Mittelmark wurde die Ausgangsbeschränkung bereits Anfang Mai außer Kraft gesetzt

Für den gesamten Tag gilt, dass sich Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen, eine zahlmäßige Begrenzung gibt es hier nicht mehr. Ferner können beliebig viele vollständig Geimpfte sowie Genesene aus anderen Haushalten teilnehmen.

Maskenpflicht bleibt

Verlängert wurde die Maskenpflicht in Teilen der Potsdamer Innenstadt. Täglich zwischen 9 und 19 Uhr muss damit in der Brandenburger Straße inklusive Vorplatz am Brandenburger Tor, in der Allee nach Sanssouci, in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Nauener Tor und Charlottenstraße, sowie in der Mittelstraße und der Benkertstraße ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Keine Testpflicht mehr im Handel

Wenn die Regelungen der Notbremse entfallen, muss für Shoppingbesuche im Einzelhandel kein negatives Testergebnis mehr vorgelegt werden. Zugleich sind in den Geschäften wieder mehr Kunden erlaubt. Ein Beispiel: In einem Bekleidungsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von 50 Quadratmetern dürfen sich Personen aus fünf verschiedenen Haushalten zeitgleich aufhalten.

Kultur erlaubt

Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel werden erlaubt, allerdings nur für bis zu 100 zeitgleich anwesende Besucherinnen und Besucher. Die Bedingung auch hier: ein negativer Test oder ein Impfpass oder ein Genesenennachweis. Wieder öffnen können auch Museen und Ausstellungen, hier mit vorheriger Terminbuchung. 

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Mehr Sport möglich

Sogenannter kontaktfreier Individualsport ist wieder auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel erlaubt, ohne Personen-Begrenzung. Kontaktsport wie Fußball ist unter freiem Himmel für bis zu zehn Personen möglich - wenn sie getestet sind. Von dieser Testpflicht sind Kinder unter sechs Jahren befreit. Personen über 14 Jahren dürfen allerdings keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen nutzen - mit Ausnahme von Toiletten.

Frisör und Fußpflege ohne Test

Körpernahe Dienstleistungen wie Haare schneiden oder Fußpflege sind mit Maske, aber ohne Test erlaubt. Die Kundendaten müssen erfasst werden. Ein Test ist nur nötig, wenn die Dienstleistung nicht mit einem Mund-Nasen-Schutz durchgeführt werden kann. 

Schiffsausflüge mit Test

Touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen wieder stattfinden. Voraussetzungen: Die Fahrgäste müssen sich während der Fahrt ausschließlich auf festen Sitzplätzen unter freiem Himmel aufhalten und müssen einen negativen Testnachweis vorlegen.

Auch Freizeitparks wieder offen

Freizeitparks wie Karls Erdbeerdorf in Elstal (Havelland) dürfen wieder öffnen - dort gilt laut Parkbetreiber auch eine Testpflicht. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie zum Beispiel für Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten: Das Abstandsgebot muss zwischen allen Personen eingehalten werden, der Zutritt und Aufenthalt der Gäste muss gesteuert und beschränkt werden, Besucherinnen und Besucher müssen vorher einen Termin buchen. Keine Testpflicht besteht nach Betreiberangaben zum Beispiel auf dem Spargelhof bei Klaistow.

Präsenzkurse und Versammlungen

Fortbildungen oder Kurse in Volkshochschulen, Kunst- oder Musikschulen, Fahr-, Flug- oder Segel dürfen wieder mit bis zu 15 Teilnehmern in Präsenz stattfinden. Bislang lag die Obergrenze bei fünf Teilnehmern. Demonstrationen und Versammlungen draußen sind mit bis zu 500 Teilnehmern möglich. Dabei gilt eine Maskenpflicht. 

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