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Landeshauptstadt: Kein Gerichtsverfahren zu Magnus“ Tod?

Staatsanwaltschaft stellt eines von zwei Ermittlungsverfahren ein / Eltern kritisieren Entscheidung

Der Tod des kleinen Magnus in der Babelsberger Kita „Regenbogenland“ wird möglicherweise ohne juristische Folgen bleiben: Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hat eines von zwei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt. Entlastet ist damit jene Kita-Erzieherin, die am 26. Juni 2006 für Magnus Kindergruppe verantwortlich war. An dem Tag war das 18 Monate alte Kind leblos in einem Weiden-Iglu der Kita am Hubertusdamm gefunden worden.

Unklar ist, ob die Staatsanwaltschaft nun auch die Untersuchungen gegen Sabrina M. als frühere Kita-Chefin beenden will. Auch ihr wirdfahrlässige Tötung vorgeworfen. „Eine Einstellung gegen eine Person bedeutet nicht, dass ein gesamtes Verfahren beendet wird“, sagte Christoph Lange von der Potsdamer Staatsanwaltschaft gestern. Die Ermittlungen würden andauern, die Entscheidung für den Fortgang des Verfahrens bleibe „offen“.

Magnus“ Eltern fürchten dennoch, dass nun bald auch nicht mehr gegen die Ex-Kita-Chefin ermittelt werden könnte. Denn laut dem aktuellen Bescheid der Ermittlungsbehörde läge bei der Kita-Angestellten keine Pflichtverletzung vor. Dies gelte selbst dann, wenn Magnus länger als fünf Minuten ohne Aufsicht gewesen wäre. Diese Zeitspanne hatten zwei von den Eltern beauftragte Gutachten aus den Universitäten Münster und St. Gallen in der Schweiz ergeben (PNN berichteten). Die Gutachten sind in der Argumentation der Staatsanwaltschaft offenbar nur zweitrangig: Prinzipiell sei das Verhalten von kleinen Kindern nicht vorhersehbar, ihre ständige Beaufsichtigung sei „lebensfremd“, begründet die Behörde. Der Vater von Magnus, Markus Becker, bezeichnete die Entscheidung als „unfassbar“ und kündigte Beschwerde bei der Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft an.

Becker verwies in diesem Zusammenhang auf einen aus seiner Sicht vergleichbaren Fall in Marburg. Im September 2006 hatte sich dort laut Medienberichten ein Vierjähriger beim Rutschen selbst stranguliert, nachdem eine Erzieherin ihm zuvor Springseil gegeben und ihn danach aus den Augen gelassen hatte. Deswegen wurde sie vergangenes Jahr wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Tod von Magnus hatte Potsdam bewegt. Der kleine Junge war Tage nach dem Unfall seinen Verletzungen erlegen. Zunächst hatte der Kita-Träger, das Diakonische Werk Potsdam, eine Bernsteinkette am Hals von Magnus als für die Strangulation verantwortlich gemacht, die er laut den Erzieherinnen auf Wunsch seiner Mutter getragen habe. Erst ein von den Eltern in Auftrag gegebenes Gutachten zeigte, dass die Kette nicht schuld war – sondern die Konstruktion des Iglus aus Weidenzweigen zur tödlichen Falle wurde, als Magnus seinen Kopf durch zwei biegsame Äste pressen wollte. Später wurde diese Version vom Landeskriminalamt bestätigt. Streit gab es um die Dauer, die Magnus in dem Iglu gefangen war: Laut den Gutachten der Eltern soll er bis zu 20 Minuten keine Luft bekommen haben, laut der Potsdamer Rechtsmedizin dagegen nur rund drei Minuten.

Als eine Reaktion hatte Potsdams Sozialbeigeordnete Elona Müller per Rundbrief an alle Potsdamer Kitas appelliert, selbst gebaute Spielgeräte von Sicherheitsingenieuren überprüfen zu lassen. Das Weiden-Iglu im „Regenbogenland“ hatte kein Sicherheitszertifikat und wurde inzwischen abgebaut.

In einer ersten Reaktion sprach Diakonie-Geschäftsführer Marcel Kankarowitsch gestern von „großer Erleichterung“ über das Ende der Ermittlungen gegen die zuständige Gruppenerzieherin: „Dennoch bleibt es bei diesem tragischen Ereignis und unser Mitgefühl gilt vor allem den Eltern, die ihr sehr geliebtes Kind auf so tragische Weise verloren haben.“ Seitdem Vorfall werde bei der Diakonie noch mehr „Energie und Sorgfalt“auf die Verhütung von Unfällen verwendet.

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