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Justiz: Urteil gegen Kindermörder Silvio S. rechtskräftig

Eine mögliche Sicherungsverwahrung für den Mörder der Jungen Elias und Mohamed, Silvio S., wird erst in vielen Jahren geprüft, denn das Urteil gegen ihn ist nun rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision gegen den Richterspruch vom Juni zurückgenommen. 

Potsdam - Das Urteil im zweiten Prozess gegen Kindermörder Silvio S. ist rechtskräftig. Das teilte die Sprecherin des Landgerichts Potsdam, Sabine Dießelhorst, am Freitag mit. Demnach habe die Staatsanwaltschaft die gegen das Urteil des Landgerichts vom 28. Juni eingelegte Revision zurückgenommen. 

Keine Sicherungsverwahrung angeordnet 

Das Landgericht hatte wie schon im ersten Prozess 2016 keine Sicherungsverwahrung für den 36-Jährigen angeordnet – allerdings die Möglichkeit der nachträglichen Verhängung von Sicherungsverwahrung eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte erneut Revision gegen das Urteil eingelegt, vorerst keine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Damit hätte sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall befassen müssen. 
Silvio S. hat den sechsjährigen Elias aus Potsdam und den vierjährigen Flüchtlingsjungen Mohamed aus Berlin 2015 entführt, missbraucht und getötet. Vor einer möglichen Haftentlassung in vielleicht 20 Jahren soll das Gericht mithilfe eines Gutachtens nun prüfen, ob Silvio S. weiter eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet werden kann. 

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