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Die Josephinen-Wohnanlage in der Burgstraße.

© Ottmar Winter

Josephinen-Seniorenwohnanlage in Potsdam: Massenkündigung nicht rechtens?

Der Mieterbund rät Senioren in der wohl vor dem Aus stehenden Einrichtung in der Innenstadt zum Widerspruch. Die Begründungen seien vorgeschoben.

Potsdam - Betroffene der massiv kritisierten Massenkündigung von mehr als 100 Bewohnern der Josephinen-Seniorenanlage in der Potsdamer Innenstadt wehren sich gegen das Vorgehen des Vermieters. Am Montag kursierten unter Anwohnern und Angehörigen Muster-Widerspruchsschreiben, um gegen die Kündigungen der Mietverträge vorzugehen – notfalls auch vor Gericht, wie Betroffene den PNN vor Ort in der Burgstraße 6a sagten. Die Begründungen des Vermieters - die SGG Soziale Grundbesitzgesellschaft Potsdam mbh, eine Tochter der MK-Kliniken AG aus Hamburg - für die Kündigungen seien vorgeschoben und rechtfertigten nicht den Verlust der Zimmer, heißt es in den Widersprüchen.

Wie berichtet hatten die teils hochbetagten Bewohner der Senioreneinrichtung vergangene Woche die Kündigungen für ihre Zimmer erhalten, vielfach mit einer Frist von nur drei Monaten. Allerdings halten Experten das Vorgehen des Unternehmens MK-Kliniken für rechtlich unwirksam – so auch der Mieterverein Potsdam. Dessen Vorstandsvorsitzender Rainer Radloff hat bereits Kündigungsschreiben geprüft, auch mit Blick auf ebenso vorliegende aktuelle Miet- und Serviceverträge der Bewohner. Danach kommt Radloff zu dem Ergebnis, dass die Anlage dem Kündigungsschutz des allgemeinen Mietrechts unterliege, sagte er den PNN auf Anfrage.

Die Josephinen-Wohnanlage in der Potsdamer Innenstadt.
Die Josephinen-Wohnanlage in der Potsdamer Innenstadt.

© Ottmar Winter

Fristen für den Widerspruch 

Demnach dürfe der Vermieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat – doch ein derartiges berechtigtes Interesse, wie es das Gesetz fordert, sei den Schreiben nicht zu entnehmen, so Experte Radloff: „Die von den Kündigungen betroffenen Bewohner sollten sich zu Ihren Reaktionsmöglichkeiten rechtlich beraten lassen.“ Vor allem müssten Fristen für den Widerspruch beachtet werden.

„Vom Betreiber der Wohnanlage wäre zumindest zu fordern, dass er sich aktiv an der Suche nach Ersatzwohnungen beteiligt und die Kosten der Umzüge trägt“, sagte Radloff. Moralisch sei es ferner „höchst bedenklich“, dass hochbetagte Menschen von dem Unternehmen in so eine Lage gebracht worden seien. Man prüfe nun, welche rechtlichen Möglichkeiten anzuraten seien, hieß es. 

Mieten zwischen rund 300 und 500 Euro 

Wie berichtet hatte MK-Geschäftsführer Manfred Dreier-Gehle erklärt, das seniorengerechte Wohnen in der Anlage werde künftig nicht mehr angeboten. Dabei führte er unter anderem den seit „geraumer Zeit“ nicht mehr zur Verfügung stehenden Speisesaal der Anlage an – weswegen das Essen derzeit als Notlösung an die Türen geliefert werde. Doch die Sanierung des Saals sei nicht absehbar, auch weil Baumaßnahmen coronabedingt mehrfach hätten verschoben werden müssen. Wegen dieser Belastung für die Bewohner, aber auch wegen fehlendem Personal und der „pandemiebedingt und langfristig ebenfalls qualitativ und kostenseitig nicht nachhaltig gesicherten Betreuung“ der Senioren habe man den Entschluss für das Aus gefasst, so der Betreiber. Man könne die erforderliche Qualität und Sicherheit mittel- und langfristig nicht mehr zu wirtschaftlich akzeptablen Preisen anbieten. Nach PNN-Informationen werden in dem Haus je nach Wohnung zwischen rund 300 und 500 Euro Miete aufgerufen, dazu kommen meist Kosten in ähnlicher Höhe für den Betreuungsservice für die Bewohner.

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Die MK-Pressestelle erklärte am Montag auf PNN-Anfrage, die Schließung der Anlage sei „im vollen Verantwortungsbewusstsein für unsere Mieter erfolgt“, weil man Qualitätsstandards nicht mehr halten könne. Bei dem Vorgehen habe man sich an die Vertragsregelungen und alle gesetzlichen Vorschriften gehalten. „Seit mehr als zehn Jahren sind wir bekannt dafür, unseren Mietern Wohnungen zum kleinsten Preis mit hohem Qualitäts- und Verantwortungsbewusstsein zu bieten. Wir finden es sehr bedauerlich, dass dies in der aktuellen Diskussion keine Beachtung findet“, so die Firma. Allerdings könnten Mieter auch klagen, so das Unternehmen: „Aus diesseitiger Sicht wird es jedoch nicht zu vermeiden sein, aus dem Gebäude auszuziehen.“

Der Eingang zur Wohnanlage.
Der Eingang zur Wohnanlage.

© Ottmar Winter

Zur Frage, ob das Haus verkauft, saniert oder die Anlage umgewidmet werde, teilte das Unternehmen wiederum mit: „Die Pläne sind in der Zukunft zu entwickeln.“ Der im Internet als Manager der Wohnanlage ausgewiesene Andre Braun sagte vor Ort, Fragen zur Anlage würden nur von der Pressestelle der MK Kliniken beantwortet. Den deutschlandweit aktiven Pflegebetreiber hatte einst der schillernde wie auch umstrittene Hamburger Unternehmer Ulrich Marseille gegründet, der Umsatz lag laut dem im Februar 2021 veröffentlichten Geschäftsbericht 2019 bei knapp 73 Millionen Euro. Nach dem Verkauf von mehr als 20 Immobilien konnte man den Überschuss in dem Jahr auf fast 35 Millionen Euro steigern. Wegen der Marktsituation sowie der steigenden Immobiliennachfrage sehe der Konzern die Möglichkeit, „die noch vorhandenen Objekte einer anderen und rentablen Nutzung zuzuführen“, heißt es in dem Bericht des Konzerns.

Alarmiert reagiert die Linke. Die Senioren müssten vom Rathaus nun beraten werden, sagte Linke-Fraktionschef Stefan Wollenberg. „Und die Stadt muss in Gespräche mit dem Betreiber gehen, die nur das Ziel haben können, die Wohnanlage zu erhalten, ggf. mit einer neuen Trägerschaft. Wegducken ist keine Option.“ Gleichwohl hatte Gesundheitsdezernentin Brigitte Meier (SPD) bereits erklärt, es handele sich um eine private Wohnform, für die eine gesetzliche Handhabe der Aufsichtsbehörden fehle. Auch das Landessozialministerium bestätigte auf Anfrage, dass diese Anlage nicht der Aufsicht und auch nicht dem Heimrecht unterliege. Jedoch könnten Bewohner, sollte es Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigungen geben, dagegen zivilrechtlich vorgehen, so ein Sprecher.

* In einer ersten Version des Textes hieß es, die MK-Kliniken AG habe den Bewohnern gekündigt. Das ist nicht korrekt. Es handelte sich um die SGG Soziale Grundbesitzgesellschaft Potsdam mbh, eine Tochter der MK-Kliniken AG aus Hamburg. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.

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