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Ende Oktober war mehr als 100 Bewohner:innen der Josephinenanlage gekündigt worden. 

© Ottmar Winter

Josephinen-Anlage an Urlauber vermietet: Linke stellt Anzeige wegen Zweckentfremdung

Das Handeln des Betreibers ist laut Kreischefin Marlen Block „an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten“. Gespräche der Stadt über Unterbringung von Geflüchteten verliefen bislang ergebnislos.

Potsdam - Die Bewerbung der Josephinen-Anlage als Feriendomizil auf AirBnB sorgt nach der Massenkündigung von Senioren für Empörung in der Stadtpolitik. Die Linke-Stadtverordnete Isabell Vandre drängt in einem Antrag für die Stadtverordnetenversammlung auf einen Verhandlungsstopp mit dem Betreiber über die Anmietung von Wohnraum für ukrainische Geflüchtete. In dem Linke-Antrag wird zudem die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Zweckentfremdungsverbot gefordert. 

Wie der Linke-Kreisverband mitteilte, hat Linke-Kreischefin Marlen Block dahingehend auch Anzeige bei der Stadt erstattet. Unabhängig davon, ob ein Verstoß gegen die Potsdamer Zweckentfremdungssatzung vorliege, sei das Handeln des Betreibers „an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten“, wird sie zitiert. Empört zeigte sich auch der Grüne-Stadtverordnete Andreas Walter: „Gewinnmaximierung vom Feinsten, auf dem Rücken schutzbedürftiger Menschen!“, kommentierte er auf Twitter.

Anlage unterliegt „grundsätzlich der Potsdamer Zweckentfremdungssatzung“

Tatsächlich unterliegt das Gebäude in der Burgstraße als Mietgebäude „grundsätzlich der Potsdamer Zweckentfremdungssatzung“, teilte die Stadt auf PNN-Anfrage am Dienstag mit. Dafür gelte grundsätzlich ein Genehmigungsvorbehalt. Unter bestimmten Voraussetzungen gebe es aber Ausnahmen. So gelte unabhängig vom konkreten Fall, dass die Vermietung zur Fremdbeherbergung für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen im Kalenderjahr keinen Verstoß gegen die Satzung darstellt und auch genehmigungsfrei ist. Über das Portal AirBnB haben seit Juli bislang 59 Gäste ihre Bewertungen für Übernachtungen in der Josephinen-Anlage abgegeben.

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Zu den Fragen, ob für die Josephinen-Anlage eine Feriennutzung genehmigt worden ist, ob ein Verstoß gegen die Satzung vorliegt und welche Maßnahmen gegebenenfalls ergriffen wurden, äußerte sich die Stadt unter Verweis auf den Datenschutz nicht. Die Zweckentfremdungssatzung sieht bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro vor.

Keine Rückmeldung vom Vermieter

Von Inkrafttreten der Satzung im Frühjahr 2021 bis Ende März 2022 sind nach Stadtangaben 83 Anträge auf Zweckentfremdung von Wohnraum gestellt worden. 42 wurden genehmigt, davon drei mit Auflagen. Im gleichen Zeitraum ist die Stadt 72 Anzeigen und Hinweisen – auch aus eigenen Kontrollen – nachgegangen. Mit dem Vollzug der Satzung arbeitet den Angaben zufolge derzeit eine Mitarbeiterin im Rathaus, ab September soll eine zweite Fachkraft dazukommen.

Zu den Verhandlungen über die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten in der Wohnanlage teilte die Stadt mit, man habe über die Inhalte Vertraulichkeit vereinbart. Anfang Juli sei die Stadt zuletzt auf den Eigentümer zugegangen, habe bislang aber keine Rückmeldung erhalten. „Auch eine weitere Rückfrage in der vergangenen Woche blieb bislang unbeantwortet.“ Die Kündigung von mehr als 100 Senior:innen hatte Ende 2021 für breite Kritik in der Stadt gesorgt.

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