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Jahreswechsel in Potsdam: Silvesterböller in Sanssouci verboten

In den Parks in Potsdam gilt ein Böller-Verbot. Ein Besuch der Terrassen im Park Sanssouci lohnt Silvester dennoch. Und Potsdam hat noch mehr tolle Plätze, von denen man das Feuerwerk um Mitternacht bestaunen kann.

Potsdam - Zum Jahreswechsel zieht es auch die Potsdamer nach draußen. Es wird geböllert und Silvesterraketen gezündet. Viele wollen aber einfach nur das farbenprächtige Spektakel am Himmel beobachten. Nur wohin geht am besten? Wo hat man den schönsten Überblick? Seit Jahren pilgern viele Potsdamer auf die Terrasse am Park Schloss Sanssouci. Auch auf dem Pfingstberg treffen sich viele Bewohner Potsdams um das neue Jahr zu begrüßen und den Blick in die Ferne schweifen zu lassen. Ähnliches gilt für den Brauhausberg und den Babelsberger Park. Am Flatowturm ist der Blick gleich in mehrere Richtungen möglich. Einen Rundumblick hat man auch auf den Brücken in der Stadt. Jedoch gibt es einige Dinge zu beachten.

So herrscht im Park Sanssouci ein absolutes Verbot, Feuerwerkskörper zu zünden. Es bestehe "akute Brandgefahr für die wertvollen, unter Schutz der UNESCO gestellten Kulturgüter", teilte die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) mit. Durchsetzen will man das Verbot mit Einlass- und Taschenkontrollen am einzigen Parkzugang am Mühlentor.

Das Feuerwerksverbot gilt auch in allen anderen Parks. Aus diesem Grund werden zusätzliche Wachleute im Park Sanssouci, am Ruinenberg, am Belvedere auf dem Klausberg sowie am Schloss Babelsberg und am Flatowturm eingesetzt. Sie sind befugt, von Besuchern mitgebrachte Feuerwerkskörper zu beschlagnahmen, so die SPSG.

Strenge Regeln für Feuerwerk

Für den Verkauf und das Abbrennen gelten strenge Bestimmungen. "Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2, wie beispielsweise Böller und Raketen, dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren herausgegeben werden." Zudem ist das Zünden nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt - und dann auch nicht in der unmittelbaren Nähe von Kliniken, Kirchen oder Fachwerkhäusern und Tankstellen.

Hinweise der Polizei

Das Abbrennen von Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt!
🎆 Nur geprüftes Feuerwerk kaufen und verwenden! Achten Sie auf das CE-Prüfzeichen + Registrierungsnummer (Bsp.: 0589-F2-0001)
🎆 Feuerwerk nur im Freien zünden!
🎆 Niemals einen „Fehlzünder“ oder „Blindgänger“ ein zweites Mal anzünden!
🎆 Alle Fenster, Dachluken, Balkontüren sowie Garagentore zum Jahreswechsel schließen!
🎆 Es ist verboten, mit Pyrotechnik auf Menschen oder Tiere zu zielen!

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