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In Potsdam gilt an Silvester und Neujahr ein Böllerverbot im öffentlichen Raum. 

© Andreas Klaer

Jahreswechsel 2021 in Potsdam: Diese Regeln gelten an Silvester in Potsdam

Welches Feuerwerk wo erlaubt ist, wie viele Personen sich treffen dürfen – ein Überblick über die Corona-Regeln für die letzte Nacht des Jahres.

Es dürfte das zweite ruhige Silvester in Folge werden. Feuerwerk ist verboten, große Partys auch. Welche Regeln gelten genau? Ein Überblick.

Was bedeutet das Böllerverbot?

Bundesweit gilt in diesem Jahr ein Verbot, Feuerwerk zu verkaufen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Unfälle zu vermeiden, um die coronagebeutelten Krankenhäuser nicht zusätzlich zu belasten. Zudem sollen Menschenansammlungen vermieden werden, um die Ansteckungsgefahr zu mindern. Wer noch Raketen aus Vorjahren im Keller hat, darf diese im öffentlichen Raum in Potsdam an Silvester und Neujahr nicht zünden: Die Landeshauptstadt hat von 31. Dezember um 0 Uhr bis 1. Januar um 24 Uhr für alle öffentlichen Wege, Straßen und Plätze im Stadtgebiet ein Böllerverbot erlassen. Ausnahmen gelten für Feuerwerk der Kategorie F1, also Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk. Dieses darf verkauft und verwendet werden. Auch wenn das Verbot für größeres Feuerwerk nicht landesweit gilt, appellierten Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) und Innenminister Michael Stübgen (CDU) in einer gemeinsamen Mitteilung, „aus Solidarität freiwillig auf private Feuerwerke ganz zu verzichten“.

Wie will die Stadt das kontrollieren?

Wie die Stadt auf Anfrage mitteilte, werden die Inspektor:innen des Außendienstes des Ordnungsamts in der Silvesternacht im Einsatz sein und das Feuerwerksverbot im öffentlichen Raum punktuell kontrollieren. Die genaue Zahl an Mitarbeitern, die im Einsatz sein werden, konnte die Pressestelle zunächst nicht nennen. Ein Verstoß gegen das Potsdamer Böllerverbot kann teuer werden: Laut Allgemeinverfügung der Stadt kann das Ordnungsamt Geldbußen von bis zu 25.000 Euro verhängen. 

Wie viele Personen dürfen sich treffen?

Zu Treffen, an denen nur Geimpfte oder Genesene teilnehmen, dürfen bis zu zehn Personen zusammenkommen. Dies gilt drinnen und draußen gleichermaßen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Sobald mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten strengere Regeln. Sie dürfen sich laut der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes zusätzlich zu den Mitgliedern des eigenen Haushaltes höchstens mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushaltes treffen. Das Gesundheitsministerium empfiehlt zudem, sich vor privaten Treffen mit Personen aus anderen Haushalten vorsorglich zu testen. 

Gelten Ausgangsbeschränkungen?

Die Eindämmungsverordnung sieht eine nächtliche Ausgangssperre für Ungeimpfte zwischen 22 und 6 Uhr vor – allerdings nur in Corona-Hotspots mit einer Inzidenz über 750. Davon ist Potsdam aktuell weit entfernt, es gilt also keine Ausgangsbeschränkung. Am Mittwoch überstieg die Inzidenz landesweit nur in Cottbus mit einem Wert von 828,8 die kritische Schwelle. 

Gibt es Partys?

Tanzveranstaltungen in Clubs oder Diskotheken sind in ganz Brandenburg bereits seit 15. Dezember verboten. An Silvester gilt hier keine Ausnahme. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Gästen bleiben untersagt. 

Sind die Parks geöffnet?

Wie schon 2020 bleibt die Terrasse des Schlosses Sanssouci auch in der Silvester- und Neujahrsnacht in diesem Jahr geschlossen. Damit setze die Schlösserstiftung das Ansammlungsverbot der Eindämmungverordnung um. Der Park Sanssouci, der Neue Garten und der Park Babelsberg sind in der Silvesternacht ebenfalls geschlossen. Hier geht es nicht um Infektionsschutz, sondern um Brandschutz: So sollen die historischen Bauten und Gärten vor Schäden bewahrt werden. Am Neujahrstag sind die Welterbeparks geöffnet und können für den traditionellen Spaziergang genutzt werden. 

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