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INTERVIEW: „Potsdamer zu bevorzugen, ist problematisch“

Herr Schmidt, wie sinnvoll ist eine Richtlinie, die städtische Grundstücksverkäufe regelt?Sehr sinnvoll.

Herr Schmidt, wie sinnvoll ist eine Richtlinie, die städtische Grundstücksverkäufe regelt?

Sehr sinnvoll. Die Kommunalverfassung regelt vieles nicht, zum Beispiel die Ausnahmen vom Grundsatz, immer zum „vollen Wert“ zu verkaufen. Die Stadt kann das in einer Leitlinie festlegen, etwa eine verbilligte Grundstücksabgabe für öffentlich geförderten Wohnungsbau.

Die SPD möchte auch Grundstücke an Potsdamer verbilligt abgeben, wenn sie sich selbst Wohneigentum schaffen.

Das halte ich rechtlich für extrem problematisch. In der Kommunalverfassung heißt es, jedermann habe Anspruch auf die Einrichtungen einer Gemeinde. Auch wenn Grundstücke keine Einrichtungen sind, ist doch die Linie des Gesetzgebers in dieser Hinsicht klar. Außerdem könnte eine Bevorzugung von Einheimischen gegen das Grundgesetz und auch gegen EU-Recht verstoßen, etwa gegen den Grundsatz der Freizügigkeit.

Kann die Stadt eine Richtlinie zur Grundstücksvergabe auch auf ihre Unternehmen übertragen?

Ja. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: In Unternehmen, bei denen die Kommune alleiniger Gesellschafter ist, kann sie den Gesellschaftervertrag ändern. Einfacher ist es aber, die Gesellschafterversammlung des jeweiligen Unternehmens würde die Richtlinien beschließen. Dafür müssten die kommunalen Gesellschaftervertreter – in der Regel der Oberbürgermeister – auf einen solchen Beschluss hinwirken. Schwieriger ist es bei Firmen, die noch andere Gesellschafter haben, wie die EWP, an der EonEdis 35 Prozent hält. Ab 25 Prozent hat ein Minderheitsgesellschafter nämlich ein Vetorecht.

Die Fragen stellte Peer Straube

Thorsten Ingo Schmidt (39) ist seit zwei Jahren Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht an der Uni Potsdam.

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