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INTERVIEW: „Offenbar sollte die Neugier der Leser befriedigt werden“

Herr Reis, in den Medien sind nun teils sehr brutale Details aus der Anklageschrift gegen Silvio S. aufgetaucht.

Herr Reis, in den Medien sind nun teils sehr brutale Details aus der Anklageschrift gegen Silvio S. aufgetaucht. Dürfen Informationen aus der Anklageschrift überhaupt verwendet werden?

Das kann vor allem dann rechtlich problematisch sein, wenn die Anklageschrift in der Gerichtsverhandlung noch nicht verlesen wurde. Wird eine Anklageschrift in wesentlichen Teilen wörtlich wiedergegeben, bevor sie in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verlesen wurde, kann sich ein Journalist sogar strafbar machen. Zweck dieser Vorschrift ist es, den Angeklagten vor einer Vorverurteilung in der Öffentlichkeit zu schützen. In diesem Fall wurde aber offenbar vor allem indirekt zitiert. Das dürfte rechtlich unproblematisch sein.

Ist eine Berichterstattung über solche Details denn zulässig, also vom öffentlichen Interesse gedeckt?

In solchen Konstellationen muss immer das Informationsinteresse der Öffentlichkeit gegen das Persönlichkeitsrecht des Angeklagten abgewogen werden. Generell gilt, dass bei der Berichterstattung über Gerichtsverfahren das Informationsinteresse der Leserschaft umso höher wiegt, je schwerer die Tat ist. Werden andererseits Details aus der Intimsphäre des Angeklagten veröffentlicht, kann auch bei einer schweren Tat das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzt sein.

Und was bedeutet das für diesen konkreten Fall?

Für das Informationsinteresse der Öffentlichkeit spricht hier der Fakt, dass es um den Mord an Kindern geht. Hier hat die Öffentlichkeit prinzipiell auch ein Recht darauf, über die Hintergründe der Tat informiert zu werden. Allerdings dürfen nur solche Details verwendet werden, die im Zusammenhang mit der Tat stehen.

Tun sie das in diesem Fall Ihrer Ansicht nach?

Es ist meiner Ansicht nach zu bezweifeln, ob zum Beispiel die Anzahl der gebrauchten Kondome in der Wohnung des Anklagten vom öffentlichen Interesse gedeckt sind. Ebenso fraglich ist, ob der Wohnort des Angeklagten und dessen Ausbildung Informationen sind, die vom öffentlichen Interesse gedeckt sind. Hier könnte man vermuten, dass vor allem die Neugier der Leser befriedigt werden sollte.

Kann eine solche Berichterstattung auch einen Einfluss auf den Prozess gegen Silvio S. oder sogar das Urteil haben?

Prinzipiell ist denkbar, dass ein Gericht die Rufschädigung und Beeinträchtigungen, die ein laufender Prozess für einen Angeklagten mit sich bringen, bei der Strafzumessung berücksichtigt. Anders ist es bei Mord: Wird jemand wegen Mordes verurteilt, dann schreibt das Gesetz zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe vor – Rufschädigung hin oder her.

Die Fragen stellte Katharina Wiechers

Michael Reis, 33, ist Berliner Rechtsanwalt für Medien- und Presserecht. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt war er als Redakteur bei einer Nachrichtenagentur tätig.

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