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Philipp Kadelbach ist Mitgründer des Unternehmens Flightright, das seinen Sitz in Babelsberg hat.

© Andreas Klaer

Interview mit Flightright-Gründer: Potsdamer Flugrechteportal droht Kurzarbeit

Philipp Kadelbach, Gründer des in Potsdam ansässigen Verbraucherportals Flightright, über Rechte von Fluggästen in der Coronakrise und Auswirkungen auf seine Firma.

Von Carsten Holm

Herr Kadelbach, an deutschen und ausländischen Airports wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Flüge abgesagt, nicht nur das Ostergeschäft ist zusammengebrochen. Allein die Lufthansa hat 95 Prozent der Passagierflüge gestrichen. Im sogenannten Entschädigungsrechner, dem Herzstück von Flightright, werden alle Zahlen, die den Flugverkehr in Europa betreffen, täglich aktualisiert. Wie viele Flüge wurden annulliert? 

Bislang wurden im März allein an deutschen Flughäfen rund 4 900 Flüge annulliert. Das trifft natürlich sehr viele Reisende. In ganz Europa betrifft das Millionen Passagiere.  

Wie viele Passagiere haben Flightright beauftragt, ihre Rechte durchzusetzen? 

Allein in der letzten Woche waren es über 10 000 Fluggäste, die uns beauftragt haben. Vor allem die Passagiere, deren Flüge recht kurzfristig annulliert wurden, sind auf der Suche nach rechtlicher Hilfe. Im Vergleich zu den Monaten Januar und Februar beobachten wir eine deutlich angestiegene Nachfrage.  

Müssen Airlines denn die Kosten für Buchungen ersetzen, wenn doch eine Pandemie die Ursache für Stornierungen ist? Ist das nicht ein klassischer Fall von höherer Gewalt? 

Stornieren Fluggesellschaften aufgrund der aktuellen Lage Flüge, können Passagiere die Erstattung der Ticketkosten mit einer Frist von sieben Tagen fordern. Dieses Recht gilt auch unter den jetzigen Umständen. Diese Recht entfällt, wenn sich der Passagier für eine Umbuchung oder einen Gutschein entscheidet. 

Die Airlines müssen also diese Kosten erstatten? 

Ja. Der Ticketpreis muss, wenn vom Passagier gewünscht, nach Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung binnen sieben Tagen zurückgezahlt werden. Ansprechpartner hierfür ist die Fluggesellschaft, beziehungsweise der Vermittler. 

Manche Fluggesellschaften informieren ihre Kunden über die Lage schlecht, spät oder gar nicht. Am 3. April beginnen die Osterferien, doch Abertausende wissen noch immer nicht, ob sie mit Annullierungen rechnen müssen. Können die Passagiere selbst stornieren, auch wenn die Airline ihren Flug noch nicht annulliert hat? Bekommen sie den Ticketpreis dann trotzdem erstattet? 

Ich empfehle, auf keinen Fall selber aktiv zu werden und Flüge zu stornieren. Der Luftraum ist praktisch auf der ganzen Welt gesperrt, daher ist davon auszugehen, dass die Fluggesellschaften und auch Pauschalreiseanbieter in den nächsten Tagen die Flüge annullieren werden. Airlines haben allerdings ein Interesse, dies den Passagieren kurzfristig zu kommunizieren. 

Was empfehlen Sie Passagieren? 

Natürlich sind die Airlines derzeit mit enorm vielen Kundenanfragen konfrontiert. Daher sollte man auch Verständnis haben und etwas geduldig sein. Man sollte sich aber gut überlegen, ob man statt der kurzfristigen Rückzahlung des Flugpreises einen Gutschein oder einen Flug zu einem späteren Zeitpunkt akzeptiert. Passagiere müssen das nicht akzeptieren! Die Option der Umbuchung beziehungsweise eines Gutscheins ist eigentlich überhaupt nur dann für den ein oder anderen attraktiv, wenn diese Option mit einem Wertgutschein von 50 oder 100 Euro versüßt wird. Da momentan noch ungewiss ist, wie lang die Einschränkungen im Flugverkehr andauern werden, wird diese Variante vermutlich nicht die beste Wahl sein. Und: In der Krise gilt ganz generell: Cash ist King! Daher gilt wohl für die meisten Fluggäste: Auf die Rückzahlung des Ticketpreises binnen Wochenfrist bestehen. Sollte es hier zu Problem kommen: Wir haben bei Flightright ab kommender Woche eine spezielle Seite zur Durchsetzung der Ticket-Rückzahlungsansprüche eingerichtet. 

Sie haben schon mehr als 300 Millionen Euro an Entschädigung für ihre Kunden erstritten, weil die Fluggastrecht-Verordnung (261/2004) der EU festlegt, dass bei Verspätungen ab drei Stunden oder bei Flugausfällen pro Person je nach Flugstrecke außer der Erstattung des Tickets Entschädigungen von 250 bis 600 Euro fällig werden, egal, ob der Passagier mit Linie, einem Billigflieger oder im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs ist. Haben die Passagiere denn trotz Corona auch noch einen Entschädigungsanspruch? 

Das lässt sich nicht so pauschal beantworten, aber derzeit in 90 Prozent der Fälle eher nicht. Rechtlich ist es bei den Ausfällen in den ersten Wochen der Coronakrise auf den Einzelfall angekommen. Aus meiner Sicht sind Entschädigungsansprüche nur dann gerechtfertigt, wenn Flüge aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen wurden, typischerweise weil sie wegen Covid-19 nicht ausgelastet waren. Aber auch bei diesen Flügen muss ganz genau von Fall zu Fall geprüft werden. Hier können wir betroffenen Reisenden helfen. Die derzeitig Situation ist auf vielen Ebenen eine Ausnahmesituation. Klar wollten Airlines immer schon Kosten sparen und haben Entschädigungsforderungen teilweise nicht anerkannt. Sie berufen sich dann immer wieder auf außergewöhnliche Umstände, um bei wirtschaftlich oder betrieblich bedingten Flugausfällen und Verspätungen nicht zahlen zu müssen. Für den einzelnen Reisenden ist es schwierig herauszufinden, welche Angaben der Wahrheit entsprechen und welche nur vorgeschoben sind. Fluggäste können letztlich kaum einschätzen, ob wirklich außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben. Genau darum gibt es auch Fluggastrechteportale. Als Gegengewicht zu den Airlines prüfen wir jeden Einzelfall. Auch in der Krise. 

Das heißt: Trotz der weltweiten Pandemie kann ein Anspruch auf Ticketerstattung plus Entschädigung bestehen? 

Es ist nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen einen Anspruch gibt, aber eher nicht. Wenn der annullierte Flug in die Anfangsphase der Coronakrise fällt, es für das Reiseziel keine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amts gab, für die Flugstrecke keine Grenzschließungen oder Einreisestopps vorlagen und die Flugannullierung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgte, kann es sein, dass ein Anspruch besteht.  

Den Nachweis können Sie führen? 

Unsere Daten geben uns hier eine ganz gute Basis. Ich glaube aber, dass sicherlich einige der mit Corona zusammenhängenden Entschädigungsfälle auch gerichtlich gelöst werden, wenn sie eben rechtlich nicht eindeutig sind und es dann genau darauf ankommt, ob bereits behördliche Einreiseverbote angeordnet worden sind. 

Wann können die Fluggesellschaften Verbindungen streichen, ohne entschädigen zu müssen? 

Ganz egal aus welchem Grund Airlines Flüge streichen: Solange es mehr als 14 Tage vor dem Flug passiert, bekommen Reisende keine Entschädigung. Informiert die Fluggesellschaft die Passagiere jedoch weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum, ist es möglich, dass ihnen eine Entschädigung nach EU-Fluggastrecht zusteht, soweit keine höhere Gewalt Ursache für die Streichung war. 

Ihr Geschäftsmodell hängt an der Vielfliegerei. Schon nachdem Air Berlin 2017 pleite ging, hatten Sie eine bittere Zeit. Jetzt beschäftigen Sie 120 Mitarbeiter, haben hohe Kosten, aber der Markt ist beinahe tot. Wann müssen Sie Ihre Belegschaft in Kurzarbeit schicken? 

Wir hängen an der Airline-Industrie und sind daher jetzt natürlich von den Folgen der Corona-Pandemie ebenso stark betroffen wie Fluggesellschaften. Wir haben noch keine Kurzarbeit eingeführt, sondern evaluieren momentan unterschiedliche Optionen. Wir können Kurzarbeit dabei nicht ausschließen.
Wissen Ihre Mitarbeiter, dass das unvermeidlich sein könnte?
Wir kommunizieren unsere Lage klar und ehrlich.

Hintergrund

Flightright ist unter den Verbraucherportalen für die Durchsetzung von Fluggastrechten Marktführer. Daneben besteht mit Chevalier.law eine digitale Arbeitsrechtskanzlei für Arbeitnehmer. Das in Potsdam und Berlin residierende Unternehmen, das in der Digitalwirtschaft zum Bereich „Legal Tech“ zählt, wurde im Frühjahr 2010 von Philipp Kadelbach, 46, und Sven Bode, 45, gegründet. Geschäftsführer ist Sebastian Legler, an seiner Seite steht der promovierte Jurist Philipp Kadelbach, der in Potsdam lebt.

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