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INTERVIEW: „Ein solcher Eingriff ist bedenklich“

Herr Schmidt, die Fraktion Die Andere will erreichen, dass die Pro Potsdam die Mieten um 20 Prozent senkt. Ist so etwas rechtlich überhaupt möglich?

Herr Schmidt, die Fraktion Die Andere will erreichen, dass die Pro Potsdam die Mieten um 20 Prozent senkt. Ist so etwas rechtlich überhaupt möglich?

Grundsätzlich ist das möglich. Nach der Brandenburger Kommunalverfassung kann die Stadtverordnetenversammlung den Vertretern der Stadt Potsdam in den kommunalen Gesellschaften – dem Oberbürgermeister oder einem Stellvertreter – grundsätzlich Richtlinien und Weisungen erteilen. Diese müssten dann in den Gremien des Unternehmens umgesetzt werden.

Darf der Gesellschafter eines kommunalen Unternehmens derart in die Wirtschaftlichkeit desselben eingreifen?

Ein solcher Eingriff ist bedenklich. Einerseits ist die Pro Potsdam GmbH ein selbstständiges Unternehmen, das wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen soll, andererseits hat es – wie die anderen kommunalen Unternehmen auch – öffentlichen Zwecken zu dienen, in diesem Fall der Versorgung der Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum zu bezahlbaren Preisen. Die Brandenburger Kommunalverfassung schreibt allerdings vor, dass ein kommunales Unternehmen einen Jahresgewinn erwirtschaften soll, der mindestens einer marktüblichen Verzinsung des Eigenkapitals entspricht, soweit die Erfüllung des öffentlichen Zwecks dadurch nicht beeinträchtigt wird. Da eine Absenkung aller Mieten um 20 Prozent voraussichtlich zu einem deutlichen Jahresverlust der Pro Potsdam GmbH führen würde, dürfte eine entsprechende Weisung der Stadtverordnetenversammlung an den Oberbürgermeister vermutlich gegen diese Vorschrift verstoßen.

Was wäre die Folge?

Hält auch der Oberbürgermeister einen entsprechenden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der dem Antrag der Fraktion Die Andere entspricht, für rechtswidrig, muss er diesen bei der Kommunalaufsicht beanstanden. Die Entscheidung liegt dann beim Innenministerium des Landes. Sollte ein entsprechender Beschluss jedoch umgesetzt werden und dieser dem GmbH-Recht des Bundes oder dem Gesellschaftsvertrag der Pro Potsdam GmbH widersprechen, dann könnten die Vertreter der Stadt Potsdam in der Gesellschaft sich möglicherweise schadensersatzpflichtig gegenüber der Pro Potsdam GmbH machen. In diesem Fall müsste dann die Stadt Potsdam wegen der erteilten Weisung dafür einstehen.

Sind Ihnen Beispiele in Deutschland bekannt, wo dem Druck auf dem Wohnungsmarkt und den damit verbundenen Mietsteigerungen mit einer Senkung der Mieten eines kommunalen Wohnungsunternehmens begegnet wurde?

Mir sind solche Beispiele nicht geläufig, ich kann das aber nicht ausschließen.

Gibt es andere Möglichkeiten aus kommunalverfassungsrechtlicher Sicht, Mietsteigerungen zu verhindern oder gar Mieten zu senken?

Grundsätzlich werden die Mieten zwischen Vermietern und Mietern vertraglich vereinbart, ohne dass die Stadt Potsdam daran mitwirken kann. Da das Mietrecht Sache des Bundes ist, hat die Stadt auch darauf keinen Einfluss. Die Aufstellung eines Mietspiegels, die jetzt wiederum für das dritte Quartal 2012 vorgesehen ist, ermöglicht aber eine gewisse Orientierung und verhindert möglicherweise „Ausrutscher“ nach oben. Wirksamer erscheint aber die Förderung des privaten und des öffentlichen Wohnungsbaus, um auf diese Weise der erhöhten Nachfrage ein größeres Angebot an Wohnungen gegenüberzustellen. Letztlich sind die steigenden Mieten aber Ausdruck der hohen Attraktivität Potsdams.

Die Fragen stellte Peer Straube

Thorsten Ingo Schmidt (40) ist seit drei Jahren Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht, Verwaltungs- und Kommunalrecht, an der Uni Potsdam.

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