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Dieser Spruch wurde auch 1933 verwendet.

© Privat

In Potsdamer Waldstadt: Rechte Parolen vor der Fontane-Schule

Die antisemitischen und fremdenfeindlichen Kreidesprüche tauchten vor einigen Tagen in Potsdam auf. Laut Polizei sind sie aber strafrechtlich nicht relevant.

Potsdam - Vor der Oberschule Theodor Fontane in der Waldstadt sind vor einigen Tagen eine ganze Reihe rechter Sprüchen aufgetaucht. Die Parolen wurden mit Kreide direkt vor der Schule auf den Gehweg gemalt. Es handelte sich um mindestens sieben Botschaften, zum Teil eindeutig antisemitisch oder ausländerfeindlich. Zu lesen war dort „Deutsche wehrt euch“ – eine Parole die 1933 im Rahmen des Boykottaufrufs jüdischer Geschäfte verwendet wurde. Auch „Geld ist dein Gott“ war dort geschrieben, ein antisemitischer Ausspruch, den SA-Mitglieder verwendeten. Dazu kamen die Sprüche „Ein Pass macht dich nicht deutsch“ und „Keine Macht den Drogen“.

Die Schule meldete dies der Polizei. Mit den PNN wollte die Schulleitung nicht über den Vorfall sprechen, sie verwies auf die Pressestelle der Stadt. Stadtsprecher Markus Klier teilte auf Anfrage mit, die Schule habe das Thema aufgegriffen, da viele Schüler die Sprüche auf dem Schulweg gesehen hatten. „Die Schule hat darauf bereits gemeinsam mit dem Schulsozialarbeiter je nach Alter der Schülerinnen und Schüler die Inhalte der Schmierereien altersgerecht besprochen“, so Klier. Es sei nicht klar, teilte der Sprecher weiter mit, „ob Schülerinnen und Schüler an den Schmierereien beteiligt waren“. Die Parolen seien mittlerweile entfernt worden.

Dem widerspricht der Schulsozialarbeiter der Fontane-Schule René Kulke, der auch für die Fraktion Die Andere aktiv ist. Bis zum Dienstagnachmittag seien die Kreidesprüche immer noch zu sehen gewesen, so Kulke. „Ich finde diese Graffitis abstoßend. Uns hat das im Kollegium sehr irritiert“, so Kulke. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund an der Schule recht hoch ist. „Ich frage mich, ob das auf erstarkte rechte Strukturen im Ortsteil schließen lässt.“

Kein Strafverfahren eingeleitet

Die Polizeidirektion West bestätigt, dass der Vorfall aktenkundig dokumentiert wurde. Allerdings: „In der Prüfung konnte die Kriminalpolizei keine strafrechtliche Relevanz in den Sprüchen erkennen“, so Polizeisprecher Heiko Schmidt. Da Kreide abwaschbar ist, handle es sich auch nicht um Sachbeschädigung. „Ein Strafverfahren wurde daher nicht eingeleitet“, so Schmidt.

Leider komme es oft vor, dass die Polizei das so beurteile, sagt Nico Scuteri vom Mobilen Beratungsdienst in Potsdam. Als Straftatbestand infrage komme das so genannte Kennzeichenverbot, der das Verbreiten oder Verwenden von Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verbietet. „Dafür muss die verwendete Parole einen eindeutigen NS-Bezug haben“, erläutert Scuteris Kollegin Laura Schenderlein. Urteile habe es in der Vergangenheit zumeist nur gegeben, wenn der jeweilige Passus komplett verwendet wurde. Zudem müsse er in einer direkten Verbindung zu einer bestimmten NS-Organisation stehen. Anderer möglicher Straftatbestand sei die Volksverhetzung. Dieser sei recht komplex und oft nur in einem konkreten Fall vor Gericht zu klären.

Der Spruch „Keine Macht den Drogen“, eigentlich eine Aufklärungskampagne, könnte laut Schenderlein zu jener in der extrem rechten Szene verbreiteten Auffassung eines gesunden Geistes in einem gesunden Körper passen. Von den Parolen einen Rückschluss auf bestimmte Gruppen der rechten Szene zu ziehen, sei aber schwierig. Durch das Internet seien so viele Videos und Homepages frei zugänglich, rechte Ideologien mischten sich mit verschwörungstheoretischen Elementen. Das erschwere die Zuordnung.

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