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Landeshauptstadt: „Im Einzelnen ist hier noch vieles ungeklärt“ Verwaltungsrechtler: Tourismusabgabe nicht für

beliebige Ziele der Stadtpolitik verwenden

Kann eine Stadt wie Potsdam so einfach eine Tourismusabgabe erheben?

Der Landtag hat durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom November letzten Jahres den Weg dafür freigemacht, dass auch solche Städte wie Potsdam, die kein Kurort sind, gleichwohl einen Tourismusbeitrag ähnlich einer Kurtaxe erheben können.

Was muss die Stadtverwaltung bei der Erhebung der Abgabe beachten?

Die Stadt muss darauf achten, dass sie den Tourismusbeitrag nur von denjenigen Personen und Unternehmen erheben darf, denen durch den Tourismus besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. Dazu zählen etwa Andenkenläden und Gastronomiebetriebe, möglicherweise aber auch Supermärkte. In jedem Fall wird die Stadt beachten müssen, dass die Unternehmen je nach Warensortiment und Entfernung zu den Park- und Schlossanlagen vom Tourismus in Potsdam mehr oder weniger profitieren. Insoweit ist eine Unterscheidung hinsichtlich der Höhe der jeweiligen Beitragspflicht dringend geboten. Allerdings wird die Stadt hier auch mit Fallgruppen und gewissen Pauschalierungen arbeiten müssen.

Muss eine Stadt bei so einer Abgabe beachten, dass wirtschaftliche Härten für Unternehmen vermieden werden?

Ja. Die Erhebung des Tourismusbeitrags muss verhältnismäßig sein und in einer vernünftigen Beziehung zu dem Vorteil stehen, der den beitragspflichtigen Unternehmen durch den Tourismus geboten wird. Der Beitrag darf nur einen Teil des Vorteils abschöpfen, nicht den ganzen.

Die Einnahmen aus der Tourismusabgabe sollen teilweise an die Schlösserstiftung gehen, damit deren Parks gepflegt werden können und ein Parkeintritt vermieden wird. Ist so eine Zweckbindung überhaupt möglich?

Nach dem Kommunalabgabengesetz darf die Stadt die Einnahmen aus dem Tourismusbeitrag nur für die Tourismuswerbung und für die Unterhaltung der zu Tourismuszwecken bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen erheben und verwenden. Damit steht fest, dass die Stadt den Beitrag zur Finanzierung eigener Einrichtungen verwenden darf, etwa für einen im städtischen Eigentum stehenden Park. Noch nicht abschließend geklärt ist allerdings, ob die Stadt mit dem Beitrag auch fremde Einrichtungen wie den Park Sanssouci der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten unterstützen darf. Auf den ersten Blick könnte dies zweifelhaft erscheinen, weil es doch Sache der Stiftung ist, für den Unterhalt ihrer Parkanlagen zu sorgen. Allerdings sieht die Kommunalverfassung vor, dass zu den Aufgaben von Städten wie Potsdam auch die „Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen“ gehört. Das spricht dafür, dass Potsdam zumindest solche Einrichtungen fördern darf, die im Stadtgebiet liegen. Dafür lässt sich auch folgende Überlegung anführen: Stände der Park Sanssouci im Eigentum der Stadt und müsste diese ihn vollständig alleine finanzieren, könnte sie nunmehr nach dem geänderten Kommunalabgabengesetz dafür einen Tourismusbeitrag erheben. Stattdessen gehört der Park aber der Stiftung und soll von der Stadt Potsdam nur teilweise finanziert werden. Da erscheint es doch kaum nachvollziehbar, wenn diese für die Stadt und ihre Einwohner „billigere“ Lösung der Teilfinanzierung ausgeschlossen sein soll. Im Einzelnen ist hier aber noch vieles ungeklärt.

Der Rest der Einnahmen soll allgemein in den Haushalt der Stadt Potsdam fließen. Ist das so einfach möglich oder müsste das Geld nicht für touristische Infrastruktur zweckgebunden verwendet werden?

Das Aufkommen aus dem Tourismusbeitrag darf nicht einfach für beliebige Ziele der Stadtpolitik verwendet werden, sondern muss zweckgebunden für die Tourismuswerbung und die touristischen Einrichtungen eingesetzt werden. Dazu zählen aber nicht nur die städtischen Parkanlagen, sondern auch Büros der Touristeninformation oder Ähnliches.

Die Fragen stellte Henri Kramer

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