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Die Natur kommt zurück. (Symbolbild)

© Harry Melchert dpa

Illegaler Schrott: 200 Autowracks am Straßenrand in Potsdam

Rund 200 illegal abgestellte Schrottautos hat das Ordnungsamt im vergangenen Jahr gezählt. Kümmern sich die Eigentümer nicht darum, können die Schrottpresse und hohe Bußgelder drohen.

Potsdam - Rund 200 Autowracks hat des Potsdamer Ordnungsamt im vergangenen Jahr auf Potsdams Straßen entdeckt - also Autos, die entweder gar nicht zugelassen oder betriebsunfähig waren. Das teilte das Rathaus auf PNN-Anfrage mit. Die Anzahl der Autowracks sei seit Jahren relativ konstant. Dabei handele es sich unter anderem um Kraftfahrzeuge ohne Kennzeichen, abgelaufene Saisonkennzeichen oder auch ungültige Versicherungskennzeichen. Im Jahr 2016 waren es sogar 243.

Legal ist das nicht. Werden Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum ohne gültige Zulassung abgestellt, gilt das nicht als parken. Ein solches Auto werde als verkehrsfremder Gegenstand angesehen. Und laut Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Gegenstände auf Straßen zu bringen oder liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. 

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Dazu kommen noch die Bestimmungen des Brandenburgischen Straßengesetzes. Demnach gilt es als ungeeignete Sondernutzung einer öffentlichen Straße, wenn ein abgemeldetes oder betriebsunfähiges Auto dort abgestellt wird.

Verschrottung und hohe Bußgelder drohen

Wird so ein Auto entdeckt, werde daran ein grüner Aufkleber angebracht, der dem Eigentümer die Möglichkeit gibt, das Fahrzeug innerhalb einer Wochenfrist selbstständig zu entfernen, teilte das Rathaus mit. "Lässt der letzte Eigentümer die Möglichkeit ungenutzt verstreichen, wird die Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum geprüft." Es kann also abgeschleppt werden. Der letzte bekannte Eigentümer werde dann aufgefordert das Kraftfahrzeug beim Abschleppdienst abzuholen. "Unterlässt er dies, wird das Fahrzeug bewertet und anschließend öffentlich versteigert oder verschrottet." Die Kosten muss der letzte bekannte Eigentümer tragen.

Unter Umständen kann das teuer werden. "Im Jahr 2020 wurde ein Fall mit einer Geldbuße von 1200 Euro erfasst", so die Stadtverwaltung. Theoretisch können es bis zu 10.000 Euro werden. Eine genaue Statistik über die Bußgelder gibt es nicht, weil Autowracks dabei nicht speziell ausgewiesen werden, sondern nur Verstöße „der Straßennutzung über den Gemeingebrauch hinaus“. Darunter würde also beispielsweise auch Sperrmüll fallen.

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