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Das Thusnelda-von-Saldern-Haus in Babelsberg.

© Ottmar Winter

Hohe Abfindung für gekündigte Heimleiterin: Oberlinhaus einigt sich mit entlassener Mitarbeiterin

Der Diakonieträger und die ehemalige Leiterin des Thusnelda-von-Saldern-Hauses stimmten dem vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich in den wesentlichen Punkten zu. 

Potsdam - Im Prozess um die Kündigung einer Heimleiterin des evangelischen Oberlinhauses in Potsdam haben sich beide Seiten geeinigt. Der Diakonieträger und die entlassene Mitarbeiterin hätten dem vom Gericht am 9. März vorgeschlagenen Vergleich in den wesentlichen Punkten zugestimmt, sagte Gerichtssprecher Robert Crumbach dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag in Potsdam. Damit wird das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung in Höhe von 80.000 Euro zum 31. Juli 2022 beendet. (Az.: 6 Ca 1521/21)

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Das Oberlinhaus hatte der Leiterin des Thusnelda-von-Saldern-Hauses, in dem Ende April 2021 von einer Pflegekraft vier Morde an Menschen mit schwersten Behinderungen verübt wurden, nach Gerichtsangaben gegen Ende 2021 und danach mehrere Kündigungen ausgesprochen. Eine ordentliche Kündigung war in dem Fall wegen der langjährigen Tätigkeit der Heimleiterin für das Sozialunternehmen nicht möglich.

Die kurz nach dem Gewaltverbrechen ausgesprochene Kündigung der inzwischen wegen Mordes verurteilten Pflegekraft wurde vom Arbeitsgericht bereits am 1. Februar bestätigt. Sie wurde am 22. Dezember zu 15 Jahren Haft verurteilt und wegen einer schweren Persönlichkeitsstörung in die Psychiatrie eingewiesen. In dem Mordprozess vor dem Landgericht Potsdam hatte es unter anderem kritische Berichte über die Arbeitsbedingungen in der Behinderten-Wohneinrichtung des Diakonie-Unternehmens gegeben. (epd)

Yvonne Jennerjahn

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