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HINTERGRUND: Die Chronik des Streits

In den vergangenen Jahren hatte die Potsdamer Wirtschaftsförderung wiederholt mit einer Verordnung durchsetzen wollen, den Verkauf – durch eine stadtteilbezogene Festlegung – an insgesamt zehn statt an den gesetzlich zulässigen sechs Sonntagen zuzulassen. Zweimal hatte die Stadt nach einer Anweisung des Brandenburger Sozialministeriums ähnliche Verordnungen wieder ändern müssen.

In den vergangenen Jahren hatte die Potsdamer Wirtschaftsförderung wiederholt mit einer Verordnung durchsetzen wollen, den Verkauf – durch eine stadtteilbezogene Festlegung – an insgesamt zehn statt an den gesetzlich zulässigen sechs Sonntagen zuzulassen. Zweimal hatte die Stadt nach einer Anweisung des Brandenburger Sozialministeriums ähnliche Verordnungen wieder ändern müssen. Auch für das laufende Jahr hatte es die Stadt wieder versucht. Die Stadtverordneten stimmten den Plänen zu, obwohl die Haltung des Ministeriums bekannt war. Bevor der erste verkaufsoffene Sonntag am 29. März 2015 anstand, kündigte das Ministerium an, dass auch die aktuelle Potsdamer Regelung kassiert wird – allerdings ohne sofortigen Vollzug. Stadt und Händler richteten sich daraufhin auf den verkaufsoffenen Sonntag ein: Veranstaltungen wurden geplant, Prospekte gedruckt, der Sonntagsverkauf mit Plakaten beworben. Doch dazu kam es nicht. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg kippte die umstrittenen Sonntagsöffnungszeiten in Potsdam wenige Tage vorher und gab damit einer Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi statt. Außerdem ordnete es sofortigen Vollzug an. Die Läden blieben zu. Händler waren empört. Nach dem Fiasko ruderte die Stadt zurück und verordnete sechs verkaufsoffene Sonntage, die stadtweit gelten. PNN

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