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HINTERGRUND: Der Uferstreit am Groß Glienicker See

Seit Jahren kämpft die Stadt um einen frei zugänglichen Uferweg am Groß Glienicker See. Sie sieht sich im Recht, weil es dafür schon seit 1999 einen gültigen Bebauungsplan der früheren Gemeinde Groß Glienicke gibt.

Seit Jahren kämpft die Stadt um einen frei zugänglichen Uferweg am Groß Glienicker See. Sie sieht sich im Recht, weil es dafür schon seit 1999 einen gültigen Bebauungsplan der früheren Gemeinde Groß Glienicke gibt. Der Uferweg soll sich grob an dem einstigen Postenweg der DDR-Grenzer auf der Westseite des Sees orientieren, an manchen Stellen aber auch abweichen.

Insgesamt wehrten sich 21 Anwohner gegen dieses Vorhaben – vier von ihnen sperren seit 2009 sogar den Weg mit Zäunen oder Gestrüpp. Drei Abschnitte des Seeufers sind seitdem für Fußgänger und Radfahrer nicht mehr zugänglich. Immerhin: In einem Fall konnte nach Angaben der Stadtverwaltung eine Einigung erzielt werden. Derzeit läuft trotz der Verhandlungen ein Enteignungsverfahren gegen die Eigentümer der Seegrundstücke, das die Stadt beim brandenburgischen Innenministerium angestrengt hat. Ziel ist es dabei, notfalls gegen den Willen der jeweiligen Grundstückseigentümer Dienstbarkeiten in die Grundbücher eintragen zu lassen, damit der im Bebauungsplan vor Jahren beschlossene Uferweg tatsächlich gebaut werden kann.

Bis es zu einer Entscheidung kommt, stehen aber noch ] / ]Einzelgespräche mit den sogenannten Sperrern an. Hier sind es offenbar immer wieder Details, die eine Einigung so schwierig machen. Manche Eigentümer würden gern ihren Abschnitt zwischen dem geplanten Weg und dem Ufer einzäunen, andere wiederum wünschen sich Hecken zur Abgrenzung einzelner Grundstücksteile. Auch um den Wegeverlauf selbst wird gerungen.

Die Stadt setzt indes weiterhin auf eine gütliche Einigung und will die Enteignung möglichst vermeiden. Die Uferbeauftragte Kerstin Nicke hatte zuletzt Kompromisse mit „einer Reihe von Anrainern“ für möglich gehalten. Ansonsten werde die Enteignungsbehörde über die laufenden Anträge entscheiden müssen. sen

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