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HINTERGRUND: Das Oberlandesgericht hat Bedenken

Im juristischen Streit um den Rückkauf der Krampnitz-Kasernen durch das Land wird im nächsten Jahr ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) erwartet. Geklagt hatte das Unternehmen TG Potsdam als ursprünglicher und später ins Zwielicht geratener Käufer der Krampnitz-Kasernen.

Im juristischen Streit um den Rückkauf der Krampnitz-Kasernen durch das Land wird im nächsten Jahr ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) erwartet. Geklagt hatte das Unternehmen TG Potsdam als ursprünglicher und später ins Zwielicht geratener Käufer der Krampnitz-Kasernen. Wie berichtet hatte der 5. Zivilsenat bereits Zweifel am Vorgehen des Finanzministeriums bekundet, als dieses nach Bekanntwerden der sogenannten Krampnitzer Immobilienaffäre im Sommer 2010 den Rückkauf der Flächen eingeleitet hatte. Dagegen klagt die TG, sie will feststellen lassen, dass ihre Kaufverträge weiter gültig sind. In erster Instanz hatte das Landgericht dem Land recht gegeben, das OLG sieht das nun offenbar anders. Es hat nach der ersten Erörterung Bedenken, ob das Land korrekt gehandelt hat. Es erscheine fraglich, ob die Voraussetzungen für das Wiederkaufsrecht des Landes vorgelegen haben, hieß es zuletzt. Die Stadt Potsdam hatte für den Fall einer Niederlage des Landes vor dem OLG erklärt, notfalls die TG Potsdam – sollte diese Eigentümerin in Krampnitz bleiben und nicht an die Stadt verkaufen – zu enteignen. PNN

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