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Wer aus einem Risikogebiet einreist, muss einen Coronatest machen. 

© Ottmar Winter PNN

Herbstferien 2020: Was Potsdamer Reiserückkehrer wissen müssen

Worauf müssen Urlauber und vor allem Rückreisende in den Herbstferien 2020 achten? Wer muss sich testen lassen? Was gilt bei innerdeutschen Reisen? Ein Überblick für Potsdam.

Potsdam - Die Herbstferien mit ihren zunehmend kürzeren, oft auch kühleren und regnerischeren Tagen sind für viele alljährlich die Gelegenheit, noch einmal im Süden die Sonnenkollektoren aufzuladen. Aber: "Wir appellieren an die Verantwortung der Potsdamerinnen und Potsdamer, dass Sie keine touristischen Reisen in Risikogebiete unternehmen", sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow den PNN. Einige werden sicher trotzdem verreisen - und bekanntlich kann sich die Corona-Lage äußerst schnell ändern. "Wir rechnen damit, dass einige Familien im Ausland in Regionen Urlaub machen, die aktuell bei Abreise keine Risikogebiete sind, während des Aufenthaltes aber zu Risikogebieten erklärt werden könnten. Darauf sind wir vorbereitet", so Brunzlow. 

Was Reiserückkehrer in Potsdam beachten müssen.

Was muss ich tun, wenn ich aus einem internationalen Risikogebiet nach Potsdam komme?

Wer aus einem Risikogebiet nach Potsdam zurückkehrt, ist verpflichtet, ohne Umwege und sofort nach Hause zu gehen und sich dort in Quarantäne zu begeben. Dann muss er umgehend das Gesundheitsamt Potsdam informieren - und zwar per Mail an reiserueckkehrer@rathaus.potsdam.de. In die Mail gehören neben Name, Adresse und Geburtsdatum die Angaben zum bereisten Gebiet und zum Einreisedatum. Auch muss angegeben werden, ob Symptome vorliegen, ob und wann ein Abstrich durchgeführt wurde. Liegen Ergebnisse vor, sollte man diese ebenfalls mitteilen oder ein ärztliches Attest schicken. 

Woher weiß ich, welche Regionen Risikogebiete sind?

Auf der Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI) wird die Liste der Risikogebiete weltweit immer wieder aktualisiert. 

Wie lange muss ich in Quarantäne?

Grundsätzlich 14 Tage. Allerdings kann die häusliche Isolation verkürzt werden. Dazu muss der Reiserückkehrer dem Gesundheitsamt einen negativen Corona-Test vorlegen. Das kann ein Test aus dem Reiseland sein, der nicht länger als 48 Stunden vor der Einreise nach Deutschland durchgeführt wurde. Oder ein Test, der in Potsdam gemacht wurde. Wer sich nach der Einreise testen lässt, kann das innerhalb von 72 Stunden kostenlos tun. 

Wo kann ich mich testen lassen?

Fluggäste können direkt am Flughafen einen Abstrich vornehmen lassen. In Potsdam führen ihn die meisten Hausärzte durch, eine Liste findet sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung. Auch die Zentrale Teststelle des Klinikums „Ernst von Bergmann“ nimmt Abstriche vor. Online kann man einen Termin vereinbaren. Allerdings kostet der Test für Reiserückkehrer dort 135,22 Euro.

Spielt das Transportmittel eine Rolle?

Wenn der Urlaub in einem Risikogebiet verbracht wurde oder dieses während der Reise als solches ausgewiesen wurde, gelten die oben genannten Regeln - unabhängig davon, ob der Urlauber mit dem Auto, mit Bus, Bahn oder Flugzeug reist.

Was passiert, wenn ich die Regeln nicht einhalte?

Das Gesundheitsamt hat nur wenig Möglichkeiten, um zu prüfen, ob sich alle Reiserückkehrer wie vorgeschrieben melden. Wenn die Verwaltung jedoch Hinweise erhalte, dass sich jemand nach der Rückkehr nicht gemeldet hat, gehe sie diesen nach, sagt Stadtsprecher Brunzlow - dann drohen Bußgelder. 

Was gilt für Rückkehrer aus innerdeutschen Risikogebieten?

Wer Urlaub in Bremen, Hamm oder einem anderen Landkreis mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner macht, kann trotzdem ohne Quarantäne oder Test nach Potsdam zurückkehren: Innerhalb Deutschlands, so sagte Gabriel Hesse, Sprecher des Gesundheitsministeriums, auf Anfrage, sind die Regeln weniger streng als bei Reisen in Risikogebiete im Ausland. 

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Was gilt für Durchreisen?

Wer in einem Nicht-Risikogebiet Urlaub gemacht hat, aber auf der Rückreise ohne Aufenthalt durch ein Risikogebiet reist, gilt nicht als Rückkehrer aus einem Risikogebiet. Wer am Flughafen in Paris oder Amsterdam umsteigt, diesen aber nicht verlässt, muss als nicht in Quarantäne. 

Gibt es Vorgaben für Reisende in Nicht-Risikogebiete?

Für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten ist keine Quarantäne oder ein Test vorgeschrieben.  

Wie stellt das Gesundheitsamt sicher, dass Familien mit geltender Quarantäne nicht in den Urlaub fahren? 

Um sicherzustellen, dass in Quarantäne geschickte Kontaktpersonen ersten Grades auch wirklich zu Hause bleiben, werden sie nach Angaben der Pressestelle täglich durch das Gesundheitsamt kontaktiert. „Wir gehen Hinweisen von Externen nach und führen zum Teil auch Hausbesuche durch“, sagt Stadtsprecherin Juliane Güldner. Man appelliere an die Eigenverantwortung jedes Einzelnen. „Wer gegen die Quarantäneanordnung verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 2000 Euro rechnen.“ Allerdings gibt es nach Angaben der Sprecherin keine rechtliche Möglichkeit dazu, Familien, die die Quarantäne brechen und in den Urlaub fahren, beispielsweise am Flughafen abzufangen.

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