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Vor Gericht. Nur die Kosten sollen die 14 Angeklagten letztlich tragen.

© Andreas Klaer

Hausbesetzung in der Potsdamer Stiftstraße: Urteile rechtskräftig

Die Hausbesetzung in der Potsdamer Stiftstraße bleibt folgenlos, nachdem die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung verzichtet hat.

Die Hausbesetzung in der Stiftstraße zu Weihnachten 2011 bleibt für 14 ursprünglich Angeklagte ohne strafrechtliche Folgen. Gegen die Urteile des Amtsgerichtes Potsdam vom Dienstag vergangener Woche, die mit einer Einstellung des Verfahrens endeten (PNN berichteten), will die Staatsanwaltschaft nicht in Berufung gehen. Das sagte Staatsanwalt Christoph Lange am Dienstag den PNN. Ob die ursprünglich Angeklagten noch Rechtsmittel einlegen – ihnen waren auch ohne Schuldspruch die Kosten der Gerichtsverfahren aufgebürdet worden – war bis Redaktionsschluss offen.

Genaue Gründe für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nannte Lange nicht. Allgemein gelte, dass auf Rechtsmittel verzichtet werde, wenn das Ergebnis der Sach- und Rechtslage entspreche und sachgerecht sei.

Knackpunkt der Prozesse wegen Hausfriedensbruchs war die Frage, ob ein wirksamer Strafantrag in Schriftform vorliegt, wenn lediglich eine unsignierte E-Mail bei der Polizei eingeht. Der Richter hatte dies aber verneint. Die Rechtsfrage ist auch unter Juristen umstritten, gerichtliche Entscheidungen gab es bisher nicht. Weil der fehlende Antrag ein nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis ist, stellte das Gericht das Verfahren ein.

Das Haus Stiftstraße 5, ein ehemaliges Seniorenheim, war am zweiten Weihnachtsfeiertag 2011 von linken Aktivisten friedlich besetzt worden, um auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Potsdam aufmerksam zu machen. Am folgenden Tag räumte eine Sondereinheit der Polizei das Gebäude, trat dabei nach Darstellung der Besetzer mehrere offene Türen ein und soll so für einen unnötig hohen Sachschaden gesorgt haben.

Während die Staatsanwaltschaft ermittelte, wollten die Besetzer – Selbstständige, Angestellte, Schüler und Studenten – sich weder auf eine Geldbuße noch auf einen Strafbefehl einlassen. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht gaben sie keine Erklärungen ab. Stattdessen verlasen sie eine vierseitige politische Erklärung und bezeichneten ihr Verhalten als Zivilcourage.

Gerichts- und Anwaltskosten sollen die 14 ursprünglich Angeklagten aber zahlen – und haben erwogen, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Dies bestätigte Rechtsanwalt Falko Drescher den PNN. Eine Entscheidung stand am Dienstagabend, dem letzten Tag der Frist, noch aus. Der Richter hatte so entschieden, weil er die Besetzung als rechtswidrig erachtete und die Angeklagten somit Anlass für das Strafverfahren gegeben hätten. Drescher hält diese Argumentation für zweifelhaft. Ingmar Höfgen

Ingmar Höfgen

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