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Hat eine merkwürdige SMS an einen PNN-Redakteur geschickt: Matthias Klipp, Beigeordneter für Bauen in Potsdam.

© Manfred Thomas

Hausbau: Potsdams Baudezernent Matthias Klipp in Nöten: Klipps Abweichung

Potsdams Baudezernent Matthias Klipp steht in der Kritik: Sein privates Haus ist größer als es der Bebauungsplan vorsieht. Die Stadt weist aber die Vorwürfe zurück.

Potsdam - Potsdams Baudezernent Matthias Klipp (Grüne) musste sich für seinen privaten Hausbau nahe des Jungfernsees nicht an die Vorgaben des Bebauungsplanes halten. Sein Haus ist größer als in dem Plan erlaubt. Nun steht der Vorwurf im Raum, Klipp habe durch seine eigene Behörde, die ihm unterstehende Bauaufsicht, einen Vorteil eingeräumt bekommen. Einen entsprechenden Bericht der „Bild“-Zeitung hat Klipp am gestrigen Dienstag im Wesentlichen bestätigt, wies die Vorwürfe des Amtsmissbrauch aber zurück. Sein Bauaufsichtschef Markus Beck sprach von einem „üblichen Vorgang“.

Was war passiert? Klipp hatte sein Baugrundstück von einem Bauträger gekauft. Wenige Monate nach dem Kauf ist der Baubehörde im Zuge des Genehmigungsverfahrens aufgefallen, dass Klipp laut Bebauungsplan auch ein Stück öffentlicher Straßenfläche erworben hat. Es ging um 37 Quadratmeter. Für die von Klipp beantragte Genehmigung für den privaten Hausbau ist das von Belang. Denn damit fällt sein Privatgrundstück kleiner aus – was Folgen hat für die erlaubte Größe des Hauses. Denn im Bebauungsplan ist festgelegt, dass sich die Größe des geplanten Hauses nach der Grundstücksfläche richtet. Im Klartext: kleineres Grundstück, kleineres Haus.

Klipp: Umplanung wäre kein Problem gewesen

Bauherrn wird dann in solchen Fällen mitgeteilt, dass das Privatland kleiner ist. Auch Klipp soll nach PNN-Informationen noch vor Baubeginn informiert worden sein. Klipp jedoch plante sein Haus nicht um und stellte auch keinen Antrag, um von den Größenvorgaben abweichen zu können. Klipp sagte am Dienstag, wäre ihm der Fehlkauf aufgefallen, wäre ein Umplanung kein Problem gewesen. Auch die Bauaufsicht verlangte keine Umplanung, sondern erteilte dann wenige Wochen später die Baugenehmigung für das Haus. Die beinhaltete auch eine weitere Entscheidung der Behörde: nämlich die Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans für die Hausgröße. Und das alles ohne einen Antrag des Häuslebauers Klipp.

Konkret hätten die 37 Quadratmeter, um die das Grundstück durch den Fehlkauf kleiner ausfiel, nur einen geringen Einfluss auf die Größe des Hauses gehabt. Wie Klipp am Dienstag sagte, wäre es dann auf 164 statt der nun 169 Quadratmeter Fläche hinausgelaufen.

"Im Sinne der Bürgerfreundlichkeit"

Der Chef der Bauaufsicht Beck sagte, Klipps Bauantrag sei wie jeder andere behandelt worden. Vermessungsfehler kämen immer wieder mal vor. Es sei ein übliches Prozedere, dass „Befreiungen von den Festsetzungen“ des B-Plans und Genehmigungen „von Abweichungen von Vorschriften der Bauordnung“ erteilt werden. Bei geringfügigen Abweichungen, bei „Kleinigkeiten“, wie Beck sagte, geschehe dies – wie bei Klipp – auch ohne Antrag. Das sei im Rahmen des Ermessensspielraums ein gängiges Verfahren. Betroffen seien 50 bis 70 Fälle pro Jahr bei rund 800 bis 1000 Bauantragsverfahren. Damit spare man sich ein „Hin und Her“, dies sei auch „im Sinne der Bürgerfreundlichkeit“.

Einen Anruf habe er von Klipp in der Sache nicht bekommen, betonte Beck. Der Baudezernent selbst sagte, er habe keinen Einfluss auf das Genehmigungsverfahren genommen.

"Peinlich für den Baubeigeordneten"

Das aber ist aus Sicht der Stadtfraktionen im Rathaus, die Aufklärung forderten, auch gar nicht der kritische Punkt an dem Vorgang. SPD-Fraktionsvize Pete Heuer sagte: „Die Bauverwaltung hätte den Vorgang öffentlich kommunizieren müssen. Schließlich ist Klipp nicht irgendein Privatmann, sondern der oberste Bauchef der Stadt. Da darf es keinerlei Zweifel an der moralischen Integrität geben.“ Es entstehe der Eindruck, dass Klipp hier mit zweierlei Maß messe. „Wenn der Fehler tatsächlich vor Baubeginn entdeckt wurde, hätte umgeplant werden müssen. In jedem Fall ist es peinlich für den Baubeigeordneten.“ Der renommierte Baurechtsexperte Ulrich Battis sagte den PNN, Klipp sei als privater Bauherr genauso zu behandeln wie jeder andere auch. Wenn der Vorgang rechtlich korrekt sei, müsse das nicht öffentlich gemacht werden.


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