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Haftstrafen nach Überfällen: Räuberisches Duo am Landgericht verurteilt

Bei einem Raubzug durch Babelsberg haben zwei Männer Handys und Bargeld erbeutet, indem sie ihre Opfer mit Schreckschusswaffe bedrohten. Nun standen sie vor dem Potsdamer Landgericht.

Babelsberg - Nach einer „Überfalltour“ durch Babelsberg sind zwei Männer am Potsdamer Landgericht zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Richter Klaus Feldmann verhängte für den ursprünglich aus Serbien stammenden Angeklagten Milan S. eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten, für den Haupttäter Dennis Sch. sogar vier Jahre und vier Monate.

Damit blieb der Richter noch hinter der Forderung des Staatsanwalts, der Haftstrafen von mindestens fünf Jahren gefordert hatte. Den 26-jährigen Männern aus Berlin und Brandenburg (Havel) hatte die Anklagebehörde drei Raubstraftaten vorgeworfen, die sie kurz nacheinander am frühen Morgen des 24. Juni 2017 im Bereich Wetzlarer Straße begangen hatten. Das hatten sie im Verfahren auch eingeräumt. Dort hatten sie ihre Opfer scheinbar wahllos etwa mit einer Schreckschusspistole bedroht und Wertsachen gefordert – wobei Milan S. nur bei zwei der drei Taten beteiligt war. Unter anderem erbeuteten sie Handys und Bargeld. Dennis Sch., der mit zwei Promille stark alkoholisiert war, soll dazu einen nicht versicherten BMW gefahren haben.

Kurze Zeit später wurden sie festgenommen. Richter Feldmann sprach von einer dilettantischen Vorgehensweise bei den „offenbar spontanen Taten“ – nicht einmal Masken trugen die Täter. Keine befriedigende Antwort habe das Gericht auf die Frage nach dem Motiv gefunden. Allerdings habe eine Enthemmung durch Alkohol vorgelegen, zuvor hatten beide die neue Arbeitsstelle von Sch. gefeiert. Gleichwohl handele es sich um schwere Straftaten, betonte der Richter.

Die zwei Verteidiger der Angeklagten, Steffen Sauer und Mathias Noll, hatten in ihren Plädoyers zwei Jahre und zehn Monate für S. sowie dreieinhalb Jahre für Sch. gefordert. Die Männer hatten sich während des Verfahrens auch bei ihren Opfern entschuldigt und ihnen Schadensersatz angeboten. Im Gericht sagte S. unter Tränen: „So etwas wird nie, nie wieder vorkommen.“

Zudem hatten die Verteidiger für die Männer gefordert, dass die geltenden Haftbefehle zumindest vorübergehend außer Vollzug gesetzt werden. Das billigte Richter Feldmann aber nur S. zu, dessen Potsdamer Lebensgefährtin mit im Gerichtssaal saß, die während des gestrigen Prozesstages auch mehrfach mit den Tränen kämpfte. Wegen der sozialen Bindung – es gibt auch ein gemeinsames Baby – bestehe keine Fluchtgefahr, machte Richter Feldmann deutlich. Und er sagte: Das sei ein Vertrauensvorschuss für den Verurteilten, der sich nun alle zwei Tage bei der Polizei melden muss. Bei Sch. dagegen wertete der Richter die Entschuldigung nur als Lippenbekenntnis. Gegen die Urteile können noch Rechtsmittel eingelegt werden. 

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