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Gutachter: Angeklagter war schuldunfähig: Freispruch nach Todesdrohung

Ein Potsdamer, der seinen Eltern mit dem Tod drohte, ist am Landgericht in dieser Woche freigesprochen worden. Das bestätigte eine Sprecherin des Potsdamer Gerichts auf Anfrage.

Ein Potsdamer, der seinen Eltern mit dem Tod drohte, ist am Landgericht in dieser Woche freigesprochen worden. Das bestätigte eine Sprecherin des Potsdamer Gerichts auf Anfrage. Auch der von der Staatsanwaltschaft gestellte Antrag, den 32-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, sei abgelehnt worden.

Der Verteidiger des Angeklagten, Steffen Sauer, sagte auf PNN-Anfrage, sein Mandant sei auf freiem Fuß. Ein Gutachter habe vor Gericht bestätigt, dass der Ex-Student zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten psychisch gestört gewesen sei – und damit schuldunfähig. Inzwischen liege die Erkrankung nicht mehr vor, sagte Sauer. Dem Mann war unter anderem vorgeworfen worden, seine Eltern zu Weihnachten 2016 per E-Mail mit dem Tode bedroht zu haben. Ebenso habe er in der Folge seinem Vater die Brille aus dem Gesicht geschlagen und Steine durch das Küchenfenster des Elternhauses geworfen. Auch eine Ex-Freundin habe er laut Anklage in jenem Winter bedroht. Der Mann war im Januar 2017 festgenommen und in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden. Doch inzwischen gehe es dem 32-Jährigen mental deutlich besser, machte Anwalt Sauer deutlich – daher habe das Gericht auf eine weitere psychologische Beobachtung verzichtet. Der Prozess hatte im September begonnen. Zunächst waren drei Verhandlungstage geplant, allerdings musste das Verfahren wegen der umfangreichen Beweisaufnahme mehrfach verlängert werden. 

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