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Grundschulen in Potsdam: Zum Lernen um die Ecke

Das alljährliche Gerangel um wohnortnahe Grundschulplätze in Potsdam könnte sich ab kommenden Jahr entspannen: Das Bildungsministerium plant eine Änderung der Grundschulverordnung, die das Prinzip der Wohnortnähe stärkt.

Potsdam - Die bisherigen Schuleinzugsbereiche, wie sie in der Landeshauptstadt gelten, können künftig kein Kriterium mehr für die Aufnahme an übernachgefragten Schulen sein, wie Stadtsprecher Jan Brunzlow erläutert.

Künftig gilt: Sollte es an einer staatlichen Grundschule mehr Bewerber als Plätze geben, wird dann die Entfernung zwischen Wohnung und Schule das entscheidende Aufnahmekriterium sein. Allerdings, so Brunzlow, soll es dabei nicht auf die Luftlinie sondern auf die Länge des Schulweges ankommen. Bislang ist es teilweise so, dass die verwaltungstechnisch zugeordnete Schule weiter vom Wohnort des Schülers entfernt ist, als die örtlich nächste Schule. Dies trifft vor allem auf Schüler zu, die am Rand eines Schuleinzugsbereichs wohnen.

Ein Beispiel: Die Eisenhartschule

Gut erläutern lässt sich das am Beispiel der Eisenhartschule in der Kurfürstenstraße. Für Eltern, die im Holländischen Viertel wohnen, ist die Eisenhartschule die nächst gelegene. Die formal zuständige Schule für diese Straßenzüge, bei der das Kind zunächst vorgestellt werden muss, ist aber die weiter entfernte Rosa-Luxemburg-Schule in der Burgstraße. Bislang hatten Familien aus dem Holländischen Viertel nur eine Chance, ihr Kind vor der Haustür in der Eisenhartschule einzuschulen, wenn nicht schon alle Plätze mit Schülern aus dem Einzugsbereich belegt wären – auch wenn diese weiter weg wohnen.

Wie bisher können die Grundschulen jedoch auch nach der Neuregelung frei angewählt werden, weil Potsdam als ein einziger Schulbezirk betrachtet wird. Allerdings ist die Aufnahme an einer weiter entfernten staatlichen Wunschschule – ebenfalls wie bisher – von freien Kapazitäten an dieser Schule abhängig. In der Vergangenheit hatte es immer wieder Probleme gegeben, Grundschülern einen wohnortnahen Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Vor allem in Babelsberg gab es wütende Elternreaktionen, wurde mit Klagen gedroht, weil es nicht genug Plätze gab, um alle Babelsberger Schüler an den drei Grundschulen im Stadtteil unterzubringen.

Neue Verordnung gilt für das Schuljahr 2019/20

Angesichts der Erweiterung der Aufnahmekapazitäten an der Goethe-Grundschule in Babelsberg, sowie im Bornstedter Feld und an der Regenbogenschule in Fahrland geht das Rathaus für das kommende Aufnahmeverfahren davon aus, „dass in der Regel ein Schulplatz an der nächstgelegenen Grundschule zur Verfügung steht“, wie die Stadt in einer Pressemitteilung erklärte. Für Schüler, die in diesem August eingeschult werden, ändere sich mit der Neuregelung hinsichtlich der Schulwahl nichts mehr. Die geänderte Verordnung wird sich in Potsdam erstmals auf das Anmeldeverfahren für das Schuljahr 2019/20 auswirken, so Stadtsprecher Brunzlow.

Markus Kobler, Sprecher des Kreiselternrates, findet die neue Regelung gut. „Manche Schuleinzugsbereiche waren etwas unglücklich geschnitten“, sagt er. Am heutigen Donnerstag wird sich der Kreiselternrat bei seiner Sitzung mit der Novelle befassen. Kobler schätzt, dass rund fünf Prozent der Potsdamer Eltern von der Änderung künftig profitieren werden. Das sei vielleicht nicht viel, aber jeder, der ein Kind im schulfähigen Alter habe, wisse, wie schwierig und nervenaufreibend die Suche nach einem Schulplatz sein können. Damit sei das vom Land ausgegebene Motto „kurze Beine, kurze Wege“ erfüllt, was er für gut halte: „Es kann nicht schaden, wenn Kinder schon früh allein zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule können.“

Für einige Eltern ist die Änderung negativ

Für andere Eltern wirke sich die Änderung wiederum negativ aus, erklärt Kobler. Wer sein Kind aus welchen Gründen auch immer an einer weiter entfernten, stark nachgefragten Schule unterbringen will, hat nun vielleicht keine Chance. Zumal die Geschwisterregelung nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg nicht mehr gilt: Kinder haben nicht mehr automatisch einen Platz sicher, wenn der große Bruder oder die große Schwester bereits an der Wunschschule ist. Darüber muss nun im Einzelfall entschieden werden. Weitere Gründe laut Landesverordnung, die eine Aufnahme an einer ganz bestimmten, weiter entfernten Schule rechtfertigen, sind beispielsweise Religionsunterricht oder eine andere erste Fremdsprache als Englisch, den die wortnahe Schule nicht anbietet.

Doch in absehbarer Zeit könnten sich die Entscheidungskriterien für die Verteilung der Schüler an den Grundschulen erneut ändern. So denkt die Stadt darüber nach, innerstädtische Schulbezirke zu schaffen. Diese sind nicht zu verwechseln mit den Einzugsbereichen. Würden solche Schulbezirken eingerichtet, denen die Schüler dann fest zugeordnet sind, würde dies die Wahlfreiheit einschränken. Andererseits wäre so die Verteilung der Schüler verwaltungstechnisch leichter. Es gibt also sowohl Argumente für als auch gegen die Einrichtung kleinteiliger Schulbezirke in der Stadt. „Wir sind dabei, eine Liste mit Vor- und Nachteilen zu erarbeiten“, sagte Rathausmitarbeiter Christian Hilbert am Rande der Sitzung des Bildungsausschusses am Dienstagabend.

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