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Groß Glienicke: Neue Klage gegen Enteignung für Uferweg

Im seit Jahren schwelenden Streit um den Uferweg in Groß Glienicke gibt es zwei Neuigkeiten. 

Groß Glienicke - Im Streit um den gesperrten Uferweg in Groß Glienicke gibt es eine weitere Klage. Ein Anrainer geht gegen eine Entscheidung des Brandenburger Innenministeriums vor Gericht. Das teilte das Ministerium am Montag auf PNN-Anfrage mit. Die Behörde hatte jüngst in zwei Fällen Enteignungen verfügt. Im Fall des zweiten Grundstücks läuft noch die Einspruchsfrist. Auch hier ist also eine Klage noch möglich. „Wird Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht gestellt ist das Verfahren bestandskräftig abgeschlossen“, sagte Sprecher Andreas Carl. 

Noch gibt es keinen Termin beim Oberlandesgericht

In einem anderen Enteignungsverfahren aus dem Jahr 2017 hatte das Landgericht Neuruppin im vergangenen Jahr zugunsten der Stadt entschieden. Die Klägerin hatte jedoch Berufung eingelegt. Einen Termin beim Oberlandesgericht gibt es nach Angaben des Innenministeriums bislang nicht. Die juristischen Auseinandersetzungen können also noch lange andauern – insgesamt geht es um 19 Verfahren.

Stadt will Vorkaufsrecht nutzen

Der Uferweg am Groß Glienicker See ist seit zehn Jahren an mehreren Stellen gesperrt. Die Stadt Potsdam hält an der Durchsetzung des freien Uferwegs am Groß Glienicker Seeufer fest, wie Sprecherin Christine Homann kürzlich bekräftigte. Auch ohne Enteignung könnte die Stadt nun zumindest bei einem Grundstück weiterkommen: Dieses war vom Eigentümer, der zu den Sperrern gehörte, kürzlich verkauft worden. Allerdings besitzt die Stadt in solchen Fällen ein Vorkaufsrecht, um den laut Bebauungsplan vorgesehenen Uferweg umsetzen zu können. „Wir werden das Vorkaufsrecht wahrnehmen“, sagte Homann am Montag auf PNN-Anfrage. Details wollte sie mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht nennen. 

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