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Seit zwei Jahren steht im Friedhofsgesetz, dass Grabsteine aus Kinderarbeit verboten sind.

© Ottmar Winter (Symbolbild)

Grabsteine aus Kinderarbeit: Am Ende geht es um Vertrauen

Vor zwei Jahren wurde das Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit ins Friedhofsgesetz geschrieben. Was hat sich seitdem getan?

Potsdam - Zwei Jahre ist es her, seit der Brandenburger Landtag das Bestattungsgesetz des Landes änderte. Die von vielen befürchtete Herstellung von Diamanten aus Totenasche blieb verboten – und vor allem auf Bestreben der damals noch oppositionellen Grünen kam eine Neuregelung in das Gesetz, die es Gemeinden und Friedhofsträgern ermöglichte, ein Verbot von Grabsteinen, die aus Kinderarbeit gefertigt wurden, in ihre Friedhofsordnungen aufzunehmen. Denn verschiedene Hilfsorganisationen hatten immer wieder darauf aufmerksam gemacht, bei unangekündigten Besuchen in Steinbrüchen etwa in Indien auf Kinderarbeit gestoßen zu sein. Aber was hat sich seitdem getan?

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Zumindest in manchen Kommunen wurde eine entsprechende Passage in die Friedhofsordnung aufgenommen. In Potsdam gilt: Steinmetze müssen bei der Beantragung der Aufstellung eines Grabsteins auf den städtischen Friedhöfen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass beim Abbau des Materials, der Fertigung des Grabmals und bei der Aufstellung keine Kinderarbeit in Anspruch genommen wurde. 

„In bestimmten Abständen verlangen wir von den Steinmetzen die Vorlage der Zertifikate, ausgestellt und bestätigt von den Steinbrüchen, wo die Materialien herstammen, dass keine Kinderarbeit beim Abbau in Anspruch genommen wurde“, heißt es auf Nachfrage aus dem Rathaus. Es gebe zudem durchaus eine Tendenz, so bestätigt der Stadtsprecher, „dass zur Grabmalherstellung immer mehr heimisches oder europäisches Natursteinmaterial verwendet wird.“ Verstöße gegen das Verbot von Kinderarbeit seien für kommunale Potsdamer Friedhöfe nicht bekannt.

Eine Erklärung des Steinmetzes reicht aus

In Brandenburg an der Havel wurde die Friedhofsordnung entsprechend des Landesgesetzes geändert. Dort wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass auf den städtischen Friedhöfen nur Grabsteine verwendet werden sollen, die nicht in Kinderarbeit hergestellt wurden. Als Kriterium reicht dafür allerdings schon eine Erklärung des Steinmetzes aus, dass er keine Anhaltspunkte dafür habe, dass der Grabstein aus einem Steinbruch stamme, in dem Kinderarbeit stattfinde. 

Wie Stadtsprecherin Angelika Jurchen auf Nachfrage dieser Zeitung mitteilte, bezögen die ansässigen Steinmetzfirmen, die auf den kommunalen Friedhöfen von Brandenburg an der Havel tätig sind, ihre Grabsteine von Händlern aus Deutschland. „Diese Natursteinlieferanten haben alle Zertifikate, die bestätigen, dass die Natursteine frei von Kinderarbeit sind", sagte Jurchen. Zumal auch in der Öffentlichkeit die Kinderarbeit in Steinbrüchen der Dritten Welt mittlerweile stärker als Problem wahrgenommen wird. „Unsere Gespräche mit den Steinmetzfirmen zeigen, dass Hinterbliebene schon vermehrt nachfragen, wo die Steine herkommen.“ 

Es geht um Vertrauen

Mehr Kontrollen in den Steinbrüchen der Dritten Welt gibt es durch die Brandenburger Neuregelung freilich nicht. Sie wären für Brandenburgs Kommunen wohl auch nicht durchführbar. Weswegen das Vertrauen zu den Steinmetzen und ihren Lieferanten wohl das ist, was am Ende zählt. „Unsere Betriebe beziehen ihre Grabsteine von Fachhändlern, die alle Zertifikate darüber haben, dass ihre Grabsteine nicht aus Kinderarbeit stammen“, so Beate Scheefer, Obermeisterin der Potsdamer Steinmetz- und Steinbildhauerinnung. Aus ihrer Sicht hätte man die Neuregelung vor zwei Jahren deswegen wohl gar nicht erst in das Bestattungsgesetz schreiben müssen. 

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