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Am ersten Prozesstag umarmten sich Gina F. und Stefan P. innig.

© Carsten Holm

Golm-Prozess am Landgericht: Angeklagte wird doch psychiatrisch begutachtet

Gina F. soll mit zwei Komplizen im August 2019 in Potsdam eine Kifferrunde überfallen haben. Am Donnerstag gab eine Psychotherapeutin Auskunft über die Verfassung der Angeklagten.

Von Carsten Holm

Potsdam - Erfolg für den Berliner Strafverteidiger Peter Zuriel: Die Große Strafkammer des Landgerichts hat am Donnerstag entschieden, Gina F., Angeklagte im sogenannten Golm-Prozess, doch psychiatrisch untersuchen zu lassen. Das Gericht hatte einen ersten Antrag für eine sogenannte Exploration erst abgelehnt. 

Zuriel wollte prüfen lassen, ob die wegen schweren Raubs angeklagte 30-Jährige vermindert schuldfähig sei, sie habe sich 2016 in einer Psychosomatischen Klinik vier Wochen stationär behandeln lassen. 

Am neunten Verhandlungstag am 20. Mai hatte Zuriel nachgesetzt. Gina F. entband Ärzte und Psychologen, die sie in Waren behandelt hatten, von der ärztlichen Schweigepflicht – und das Gericht lud die damalige Leitende Psychotherapeutin Martina Hartmann für Donnerstag als Zeugin vor. Sie sprach von einer schweren Persönlichkeitsstörung, unter der F. gelitten habe. 

Zuriels Strategie ging auf: Das Gericht beauftragte nun Ingolf Piezka, den Chefarzt der Forensischen Psychiatrie in der Asklepios-Klinik in Brandenburg an der Havel, mit einem Gutachten, das am 29. Juni vorgetragen werden soll.

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Der Fall 

Gina F. gehörte zu einem Trio, das am 1. August vergangenen Jahres eine Kifferrunde von vier jungen Männern in einer Wohnung in Golm überfallen hatte. Dabei waren ihr damaliger Freund, der 36 Jahre alte Stefan P., und ein Helfer, der 28 Jahre alte Steven L.. Sie gaben an, sie wollten am Tattag 30 000 Euro mit Gewalt zurückfordern, die einer der Kiffer Stefan P. angeblich gestohlen hatte. In den Kernpunkten sind die Angeklagten geständig.

Auch wegen einer offenkundigen Drogenproblematik hatte Piezka bereits Stefan P. und Steven L. psychiatrisch untersucht. Erkennt das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit von Angeklagten an, können sie – statt ins Gefängnis zu kommen – für unbestimmte Zeit in einer geschlossenen Klinik des Maßregelvollzugs untergebracht werden.

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