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Die Anteilnahme nach dem gewaltsamen Tod von vier Heimbewohnern in Babelsberg war groß.

© Soeren Stache/dpa

Gewalttat im Oberlinhaus: Tatverdächtige klagt gegen ihre Kündigung

Vier Menschen wurden Ende April in einem Potsdamer Behinderten-Wohnheim getötet. Nun geht die tatverdächtige Pflegekraft gegen ihre Entlassung vor.

Potsdam - Die Bluttat in einem Babelsberger Wohnheim für Menschen mit Behinderungen ist nun auch ein Fall für das Potsdamer Arbeitsgericht. Dort findet am 10. Juni eine Verhandlung statt, bei der es um die Entlassung der tatverdächtigen Pflegekraft durch das Oberlinhaus geht. 

Die Frau habe eine Kündigungsschutzklage eingereicht, bestätigte ein Gerichtssprecher am Dienstag den PNN. Nun ist ein bei solchen Verfahren obligatorischer Gütetermin angesetzt, bei dem über die Rechtmäßigkeit der vom Oberlinhaus ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung beraten wird.

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Die 52 Jahre alte Frau soll in dem Wohnheim am 28. April vier Männer und Frauen im Alter zwischen 31 und 56 Jahren getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt haben. Danach wurde sie in einer psychiatrischen Klinik untergebracht - weswegen sie vor dem Arbeitsgericht nicht persönlich anwesend  sein wird. Das persönliche Erscheinen der 52-Jährigen sei nicht angeordnet worden, hieß es vom Gericht. Die Verhandlung erfolge vor der 7. Kammer unter der Vorsitzenden Richterin Birgit Fohrmann.

In der betroffenen Einrichtung, dem Thusnelda-von-Saldern-Haus, leben nach Angaben des Trägers Oberlinhaus rund 60 Menschen, die von rund 80 Beschäftigten betreut werden. Die Tat hatte deutschlandweit für Entsetzen gesorgt.
Das Oberlinhaus wollte sich zu dem Prozess am Arbeitsgericht nicht äußern. Sprecherin Andrea Benke erklärte, dies sei ein laufendes Verfahren, zu dem nur das Gericht Auskunft geben könne. Die Taverdächtige soll wie berichtet auf ihre Schuldfähigkeit untersucht werden. (mit dpa/epd)

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