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Das Thusnelda-von-Saldern-Haus des Oberlinvereins in Babelsberg.

© Andreas Klaer

Gewalttat im Oberlinhaus: Aufsicht prüfte Heim rein routinemäßig

Dass die Aufsicht das Thusnelda-von-Saldnern-Haus in Babelsberg ausgerechnet einen Tag vor der Gewalttat mit vier Toten kontrollierte, war offenbar reiner Zufall. Hinweise auf Missstände im Vorfeld gab es nicht.

Potsdam - Einen neuen Ermittlungsstand zu der Gewalttat im Thusnelda- von-Saldern-Haus des Babelsberger Oberlinvereins gibt es noch nicht, wie der Leitende Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann am Montag auf PNN-Anfrage sagte. Es müssten eine ganze Reihe von Zeugen befragt, die Obduktionsergebnisse abgewartet werden. Einen Bericht von „Bild“-online am Montagabend, wonach die Tatwaffe, ein Messer, gefunden worden sei, bestätigte er nicht. 

Eine 51-jährige Mitarbeiterin der Wohngruppe für Menschen mit Behinderung wird verdächtigt, am Mittwochabend vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt zu haben. Eine Haftrichterin hatte die Frau vorläufig in eine psychiatrische Klinik in Brandenburg/Havel eingewiesen. 

Die Untersuchung auf Schuldfähigkeit steht noch aus 

Rechtsbeistand der Tatverdächtigen ist der Babelsberger Anwalt Henry Timm. Seine Mandantin habe sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen geäußert, sagte er am Montag auf PNN-Anfrage. Auch die von der Staatsanwaltschaft zu beauftragende Begutachtung auf ihre Schuldfähigkeit hin habe nach seinem Kenntnisstand noch nicht stattgefunden.

Corona-Fragen gehören inzwischen zur Routine 

Dass das Haus ausgerechnet einen Tag vor der Tat durch die Aufsicht für unterstützende Wohnformen (AuW, früher Heimaufsicht) überprüft worden war, ist offenbar tatsächlich Zufall. „Der jährliche Turnus führte dazu, dass die Einrichtung geprüft wurde. Es gab weder Hinweise, noch Bitten um Prüfung“, teilte der Sprecher des für die Aufsicht zuständigen Landesgesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, am Montag auf PNN-Anfrage mit. Die Aufsicht stellte dabei keinerlei Mängel fest, hieß es bereits am Freitag.

Die AuW prüfe aktuell coronabedingt nach Maßgabe eines besonderen Hygienekonzeptes regelhaft Pflegeeinrichtungen. Die Prüfung im Saldern-Haus erfolgte demnach vor Ort in der Einrichtung mittels verschiedener Methoden, zum Beispiel durch Unterlagenprüfung, Beobachtung von Alltagssituationen, Gespräche mit Bewohnenden, Verantwortlichen und Mitarbeitenden der Einrichtung. Die Aufsicht prüfe auf Grundlage eines landeseinheitlichen Überwachungskonzeptes, ob die Anforderungen nach dem Brandenburgisches Pflege- und Betreuungswohngesetz (BbgPBWoG) und der Strukturqualitätsverordnung (SQV) erfüllt werden. Prüfungsschwerpunkte seien dabei die Wahrung der Grundrechte sowie des Anspruches auf Selbstbestimmung und Teilhabe, die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern, die Qualität der Personalausstattung, die Qualität der Pflege, Betreuung und Förderung und die Wohnqualität. Infolge der Corona-Pandemie sei, so Hesse, ein ergänzender Prüfleitfaden erarbeitet worden. Nun werde auch der Umgang der Einrichtung mit der Pandemie bei jeder Prüfung in allen Einrichtungen abgeprüft. 

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