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Kein Durchkommen: Der Uferweg am Griebnitzsee wurden von manchen Anwohnern gesperrt, Spaziergänger müssen die Treppe hoch.

© Andreas Klaer

Exklusiv

Gesperrter Uferweg in Babelsberg: Potsdam lässt am Griebnitzsee nicht locker

Die Stadt Potsdam treibt einmal mehr ihre Bemühungen für einen freien Uferweg am Griebnitzsee voran. Nach zwei Niederlagen vor Gericht setzt man nun auf externe Hilfe.

Potsdam - Auch nach der zweiten juristischen Niederlage im Ringen um einen freien Uferweg am Griebnitzsee lässt die Potsdamer Stadtverwaltung nicht locker – und sucht nun möglichst erfahrene Planer für einen weiteren Anlauf. Dafür hat die Verwaltung eine europaweite Ausschreibung gestartet, die im Portal des EU-Amtsblatts veröffentlicht ist. 

Gesucht wird demnach ein „externes Stadtplanungsbüro“, das die Bauverwaltung bei der Aufstellung des nötigen Bebauungsplans für den knapp drei Kilometer langen Spazierweg unterstützen soll. Es gehe um die „weiterhin angestrebte dauerhafte planungsrechtliche Sicherung von öffentlichen Grünflächen und einem durchgängigen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee“, heißt es in den Ausschreibungsunterlagen. 

Dabei stellt man sich im Rathaus auf längere Arbeiten ein: Die Laufzeit des nötigen Rahmenvertrags mit den Fachplanern ist laut Ausschreibung von 2021 bis Ende 2026 vorgesehen. Bis zum 20. Oktober kann man sich für den Auftrag bewerben. Besonders hofft das Rathaus auf „Stadtplanungsbüros mit mehrjähriger Erfahrung in bestandskräftigen Bebauungsplänen, die der Herstellung von öffentlichen Grünflächen oder von Gemeinbedarfsflächen auf privaten Grundstücken dienen“. Auch die fachlichen Anforderungen würden als hoch eingeschätzt. 

Expertenwissen gefragt

Interessenten sollten tatsächlich mehr juristische Raffinesse mitbringen als sie das Potsdamer Baudezernat bisher an den Tag gelegt hat – und schon zweimal mit Bebauungsplänen vor Gericht scheiterte. Gegen die Bemühungen der Stadt hatten stets jene Anlieger geklagt, die den einstigen Postenweg der DDR-Grenztruppen seit 2009 gesperrt halten und so ihre Grundstücke bis zum Wasser durchgängig nutzen können. 

Das merkt auch die Stadtverwaltung in ihrer Leistungsbeschreibung für den Auftrag an. So habe das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg das Vorhaben der Stadt kassiert – wegen der „mangelnden Berücksichtigung der Interessen der Grundstückseigentümer, insbesondere der übermäßigen Inanspruchnahme von privatem Eigentum für öffentliche Nutzungen“.

Der Uferweg am Griebnitzsee ist seit Jahren von Anwohnern versperrt.
Der Uferweg am Griebnitzsee ist seit Jahren von Anwohnern versperrt.

© Henri Kramer

Das OVG kippte den Plan auch zum zweiten Mal

Auch der zweite B-Plan, der zwar weitere Zugeständnisse an die Anrainer enthielt, scheiterte an deren Widerstand am OVG im vergangenen Winter. Dabei habe man zwar auch eine „erfahrene Rechtsanwaltskanzlei“ hinzugezogen, so die Verwaltung. Doch rügte das Gericht dennoch eine „unzureichende Prognose des zu erwartenden Radverkehrs“ auf dem Uferweg sowie die „mangelnde Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Eigentümer“, gerade die Höhe und Art der zulässigen Abgrenzung zwischen Uferweg und privaten Flächen. 

Eine Revision bei einer weiteren Instanz hatte das OVG damals ausgeschlossen, weswegen die Stadt eine bislang noch nicht entschiedene Nichtzulassungsbeschwerde einlegte. Doch sollte die Niederlage endgültig besiegelt werden, hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits im Juni bekräftigt, dass man am Fernziel eines durchgängig öffentlichen Uferwegs am Griebnitzsee festhalte. Das Gericht habe auch nicht das grundsätzliche Planziel des Uferwegs infrage gestellt, teilte das Rathaus schon mehrfach mit – es sei aber eben ein hoher, wohl jahrelanger Planungsaufwand notwendig. Und: Es bestehe ein „großes öffentliches Interesse, zum Wohl der Allgemeinheit das Ufer und die Landschaft am Griebnitzsee“ wieder erlebbar zu machen.

Anfang 2021 sollen die Stadtverordneten entscheiden

Der Aufstellungsbeschluss für einen neuen B-Plan soll demnach Anfang 2021 den Stadtverordneten vorgelegt werden, eine Zustimmung gilt angesichts der Mehrheitsverhältnisse als sicher. Dann soll das Planungsbüro loslegen. Detailliert sind die Aufgaben und der zeitliche Aufwand dafür gelistet – vom städtebaulichen Entwurf des B-Plans mit 200 Stunden bis zur Teilnahme an Sitzungen mit politischen Gremien, wofür 20 Stunden veranschlagt werden. 

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Auch einen Umweltbericht – 200 Stunden – oder das Koordinieren der Projektbeteiligten – 100 Stunden – stehen in der Beschreibung. Auf mehr als 1500 Stunden summiert sich die gesamte Arbeit laut der Ausschreibung, also rund 190 Acht-Stunden-Tage. Zu den nötigen Gesamtkosten macht die Stadtverwaltung keine Angaben. Nach PNN-Informationen kann man angesichts der rund 17 zu beplanenden Hektar und dem in der Ausschreibung angegeben Honorarsatz für „hohe Anforderungen“ von mindestens 100.000 Euro ausgehen. 

Neuer Uferwegsbeauftragter - und eine Extra-Kanzlei

Auch weitere Hilfe will sich die Stadtverwaltung holen: Einmal soll noch in diesem Jahr ein neuer Uferwegsbeauftragter im Rathaus eingestellt werden, auch wegen weiterer Streitfälle am Groß Glienicker Seeufer. Für das Ufer des Griebnitzsees wiederum solle auch ein gesondertes Vergabeverfahren zu Rechtsberatungsleistungen folgen, so das Rathaus. 

Dabei gehe es um die „Übernahme der juristischen Gesamtverantwortung für den Bebauungsplan, da mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen ist“. Beide Partner sollten sich zu regelmäßigen Abstimmungsrunden treffen, so die Vorstellung der Stadt. Zu den Vertragsbedingungen gehört auch eine zu unterzeichnende Verschwiegenheitsvereinbarung für das Verfahren gegen die sperrenden Anrainer.

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