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Landeshauptstadt: Gesetzestreue: Land lehnt Antrag ab

Das Landeskulturministerium hat einen Antrag der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde Potsdam auf Förderung eines Gemeindezentrums abgelehnt. Dagegen hat die betroffene Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt, wie Gemeindevorsteher Shimon Nebrat den PNN gestern mitteilte.

Das Landeskulturministerium hat einen Antrag der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde Potsdam auf Förderung eines Gemeindezentrums abgelehnt. Dagegen hat die betroffene Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingelegt, wie Gemeindevorsteher Shimon Nebrat den PNN gestern mitteilte. Nebrat hatte seinen Antrag auf Förderung eines Gemeindezentrums mit der Förderung des Landes zum Bau einer Synagoge in der Potsdamer Schlossstraße begründet. Diese werde nach der Fertigstellung 2012 von „der Konkurrenzgemeinde“, so Nebrat, der Jüdischen Gemeinde Potsdam, genutzt. Nebrats Vorstellung zufolge könne eine Synagoge aber nur von einer Gemeinde genutzt werden.

Es gebe schon „formal“ keinen Anspruch einer Gemeinde auf ein Gemeindehaus, wenn eine andere Gemeinde eine Synagoge erhält, erklärte Holger Drews, Sprecher des Landeskulturministeriums. Zudem habe das Oberverwaltunggericht dem Land 2005 erlaubt, zwischen den Gemeinden zu „differenzieren“. Bei der Gesetzestreuen Gemeinde sei „ein erheblicher Bedeutungsrückstand“ festzustellen, der die Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht ermögliche, heißt es in der Ablehnung des Landes. Beim Bundesverfassungsgericht noch anhängig ist derzeit eine Klage der Gesetzestreuen Jüdischen Gemeinde gegen den Staatsvertrag Brandenburgs mit der Jüdischen Gemeinde Potsdam. gb

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