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Bis Ende September müssten Potsdamer Eltern die entsprechenden Anträge stellen, um die zu hoch angesetzten Kita-Gebühren zurück zu bekommen.

© Andreas Klaer

Geschwisterregelung für Kita-Rückzahlungen: Urteil könnte mehr Geld für Eltern bringen

Potsdamer Eltern mit mehreren Kindern, für die sie zu hohe Kita-Beiträge gezahlt haben, bekommen offenbar mehr Geld zurück als erwartet. Jetzt will die Stadt ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts prüfen - und verkündet das weitere Vorgehen bei der Rückerstattung.

Potsdam - Eltern mit mehreren Kindern, die von der Rückzahlung zu viel gezahlter Kitabeiträge profitieren sollen, könnten möglicherweise mehr Geld zurückbekommen, als erwartet. Das Potsdamer Amtsgericht hat diese Woche ein Urteil gefällt, bei dem es um die sogenannte Geschwisterregelung ging. Eltern hatten gegen den Träger LSB Sportservice Brandenburg GGmbH geklagt – nach PNN-Informationen erfolgreich.

Das Urteil soll beinhalten, dass die für die Eltern günstigere Auslegung der Regelung angewendet wird. Das Urteil und die Begründung sind zwar noch nicht veröffentlicht worden, aber Bildungsdezernentin Noosha Aubel (parteilos) kündigte im Jugendhilfeausschuss am Donnerstagabend bereits an, der Richterspruch solle in den laufenden Prozess der Rückzahlungen einbezogen werden. Zu den finanziellen Konsequenzen sagte sie noch nichts.

Anträge ab März zur Verfügung

Die Stadt wolle das Urteil in den kommenden Tagen prüfen, sagte Aubel den PNN. Mitte nächster Woche werde die Verwaltung Stellung beziehen, wie man damit nun umgehen will.

Anders als angekündigt sollen die Anträge auf Rückerstattung nicht mehr im Februar, sondern erst Anfang März im Internet zur Verfügung stehen. Sie sei zu optimistisch gewesen, so Aubel, „aber jetzt befinden wir uns auf der Zielgeraden“. Es bestehe nun ein grundsätzlicher Konsens zwischen allen Beteiligten. Vor allem in einem bisher strittigen Punkt habe man sich geeinigt: Der Berechnungsgrundlage für das Jahr 2015. So soll für dieses Jahr die gleiche Tabelle zur Anwendung kommen wie für 2016 und die folgenden Jahre. „Das scheint uns der gangbarste und fairste Weg“, so Aubel.

Noosha Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport in Potsdam.
Noosha Aubel, Beigeordnete für Bildung, Kultur und Sport in Potsdam.

© Andreas Klaer

Diese Regelung begrüßte auch der Kita-Elternbeirat. Auf seiner Facebook-Seite schreibt dessen Vorstand: „In sehr konstruktiven Gesprächen zwischen Jugendamt, Trägern und uns haben wir eine gut vertretbare Lösung für die Rückzahlung des Jahres 2015 gefunden.“ Die Tabelle stelle rückwirkend die Sozialverträglichkeit her und werde dem Anliegen der Eltern weitestgehend gerecht.

Anträge müssen bis zum 30. September gestellt werden

Aubel erklärte in der Ausschusssitzung zudem das weitere Prozedere. Am 8. Mai könnten die Stadtverordneten den nötigen Nachtragshaushalt beschließen. Anschließend, so die Beigeordnete, benötige die Stadt acht Wochen, um für ausreichend Liquidität bei den Träger zu sorgen – sie erhalten Geld, das sie dann an die Eltern überweisen. Zudem sei mittlerweile festgelegt worden, dass die Anträge der Eltern bis spätestens 30. September gestellt werden müssen, um bei der Rückzahlung berücksichtigt zu werden.

Beschlossen hatten die Stadtverordneten die freiwillige Rückzahlung der vom Rathaus zu hoch angesetzten Gebühren für die Jahre 2015 bis Mitte 2018 bereits. Potenziell betroffen sind tausende Eltern, veranschlagt sind dafür aktuell 20 Millionen Euro.

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