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Gerichtsverhandlung in Berlin: Schmiergeld-Affäre um Villenpark in Groß Glienicke

Geschmiert zum Villen-Park? Das Grundstücksgeschäft in Groß Glienicke ist neun Jahre her. Nun stehen in Berlin drei Männer vor Gericht – wegen Korruptionsvorwürfen.

Potsdam/ Berlin - Die drei Herren haben längst das Rentenalter erreicht und kennen sich mit Verhandlungen in der Geschäftswelt bestens aus. Nun allerdings wird vor dem Berliner Landgericht über eines der Geschäfte der Männer im Alter von 70, 74 und 82 Jahren verhandelt. Ist beim Verkauf eines rund 250.000 Quadratmeter großen Areals in Groß Glienicke durch die Wohnungsbaugesellschaft Gewobag reichlich Schmiergeld geflossen? Die Anklage geht von fast 450.000 Euro aus. Ein Anwalt wies die Vorwürfe zu Prozessbeginn am Donnerstag zurück.

Steuerfahnder stießen auf ominösen Zettel

Es ist ein Fall, der an die neun Jahre zurückliegt. Das Grundstück wechselte im Juni 2010 den Besitzer. Nach inoffiziellen Angaben soll die Hamburger Eucon Europäische Consulting AG das in einem Waldstück gelegene Areal für 18 Millionen Euro erworben haben. Ein exklusiver Villenpark war geplant – und entstand später auch.

Per Zufall aber kam es zum Verdacht, dass beim Verkauf möglicherweise nicht alles mit rechen Dingen zugegangen ist. Als Steuerfahnder Ende 2012 in einem anderen Verfahren die Hamburger Büros von Bernd Wolfgang S. durchsuchten, fanden sie in seinen Unterlagen zum Villenpark in Groß Glienicke eine Buchung, auf der den Angaben zufolge „Schmiergeld: 500.000 Euro“ vermerkt war.

Zwei Juristen und der Hamburger Unternehmer stehen vor Gericht. Dieter G. soll als Rechtsanwalt die Wohnungsbaugesellschaft als Eigentümerin des Grundstücks juristisch beraten haben. Der Angeklagte Lutz-Thomas A. habe als Leiter der Rechtsabteilung der Gewobag die Verhandlungen geführt, so die Anklage. Beide sollen mit S. als Vertreter der Consulting AG übereingekommen sein, dass dessen Firma beim Verkauf anderen Mitbewerbern gegenüber bevorzugt werde.

Die Staatsanwaltschaft geht von einem üppigen Sümmchen aus, das an G. und A. im Gegenzug für ihren Einsatz geflossen sein soll. Nach Abschluss des Geschäfts zugunsten der Firma von S. seien 208.250 Euro an G. und 238.000 Euro an A. überwiesen worden. Den Herren wird nun der Prozess wegen „Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr im besonders schweren Fall“ gemacht.

Ein Anklagesatz, der durch Kürze auffällt – „rekordverdächtig“, sagte einer der Verteidiger. Die vier Sätze seien Ausdruck der Substanzlosigkeit. „Die vermeintliche Unrechtsvereinbarung hat es nicht gegeben.“ Es habe keine unlautere Einwirkung auf den Vorstand gegeben. Rechtsanwalt Dieter G. erklärte, er habe „nur eine Zahlung erhalten, die mir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zustand“.

Wie sauer Bier angeboten

Zunächst ist es Rechtsanwalt G., der das Wort ergreift. Er sei damals für die Gewobag tätig gewesen. Man habe ihn auch gebeten, sich um Käufer für das 250.000 Quadratmeter große Areal zu kümmern. Ein brachliegendes Grundstück nahe Berlin. 18 Millionen Euro sollten dafür hingeblättert werden. Wie sauer Bier habe er das Areal angeboten. Dann habe ein Bauunternehmer aus Wetzlar sein Interesse bekundet. Das Konzept sei gewesen, dass der Erwerber anschließend einzelne Parzellen verkauft. Er als Vermittler habe S. als möglichen Mann für den Vertrieb ins Spiel gebracht, so der 82-jährige G. „Einen Mitbewerber gab es gar nicht.“

Der Bauunternehmer allerdings zog sich zurück. Da habe er Unternehmer S. gefragt, ob er kaufen will, schilderte G. weiter. S. habe sich dann an den Vorstand der Gewobag gewandt. „Die Verhandlungen endeten am 10. Juni 2010. Ich war gerade im Urlaub.“ Als er für seine anwaltliche Tätigkeit der Gewobag dann im Herbst die Rechnung stellte, habe man ihm erklärt, S. sei dafür zuständig. Von dort habe er schließlich das Geld erhalten. „Alles wurde ordnungsgemäß verbucht und versteuert.“

Auf Unternehmer S. aber kamen zunächst harte Zeiten zu. Der Villenpark lief langsam an. Dann war die Steuerfahndung im Haus und fand diesen Zettel. Investor S. wies die Vorwürfe bereits damals zurück. Es habe sich um ordentlich in Rechnung gestellte Gebühren gehandelt. Er habe nur aus Ärger darüber, diese zahlen zu müssen, „dummerweise“ den anrüchigen Vermerk auf den Zettel gekritzelt.

Ist die „Unrechtsvereinbarung“, von der die Staatsanwaltschaft ausgeht, Phantasie? Für den Prozess sind fünf weitere Verhandlungstage bis Anfang März terminiert.

Kerstin Gehkre

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