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Gerichtsprozess Potsdam: In der Psychiatrie erwürgt

Eine Patientin hat in Potsdam mutmaßlich ihre Zimmergenossin getötet. Der Prozess am Landgericht beginnt am Donnerstag.

Ein mutmaßlicher Totschlag in der städtischen Psychiatrie An der Aue wird ab Donnerstag, dem 5. April, am Potsdamer Landgericht verhandelt. Wie das Gericht in seinen Ankündigungen erklärt, geht es um eine Patientin, die „im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit“ eine Zimmergenossin erwürgt haben soll. Tattag war der 10. Juli 2017, öffentlich machten den Fall damals weder Polizei noch Klinikum.

Laut Gericht soll die 1982 geborene Angeklagte ihr späteres Opfer zunächst mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen und schließlich kräftig mit den Händen gewürgt haben, bis die Frau starb. Weitere Details nennt das Gericht nicht. Auch das Klinikum nannte vor Prozessbeginn auf PNN-Anfrage keine Einzelheiten - dies gelte auch für „etwaige zivilrechtliche Ansprüche“ der Opferfamilie an das Klinikum, wie es in einer Stellungnahme des kommunalen Unternehmens hieß. Allerdings sprach Psychiatrie-Chefarzt Christian Kieser von einer „tragischen Situation“ und betonte: „Das Klinikum Ernst von Bergmann bedauert den tragischen Todesfall und das damit verbundene schwere Schicksal, das die Opferfamilie erlitten hat.“ Bis heute sei man mit der Bewältigung dieses „unfassbar schrecklichen und außergewöhnlichen Todesfalls“ befasst, so Kieser weiter.

„Die Patientensicherheit hat für uns höchste Priorität"

Zu den Fragen, ob es aus Sicht des Klinikums Verfehlungen bei Sicherheitsvorkehrungen gegeben habe und welche Konsequenzen gezogen worden seien, sagte Kieser: „Die Patientensicherheit hat für uns höchste Priorität in allem, was wir tun.“ Direkt nach dem dramatischen Ereignis habe man auf fachlicher Ebene Abläufe analysiert und kritisch hinterfragt. Zudem seien die Sicherheitsstandards „auch mit externen professionellen Experten offen und transparent evaluiert und diskutiert worden“, so Kieser. Das Resümee aus diesen ärztlichen Fachgesprächen sei, „dass es unvermeidbare schicksalhafte und nicht vorhersehbare Vorkommnisse gibt“. Mit unterschiedlichen Hilfs- und Betreuungsangeboten habe man auch die Mitarbeiter kontinuierlich unterstützt, um den Todesfall zu verarbeiten. Ebenso seien die Ermittlungen mit allen Kräften unterstützt worden, „um zu einer lückenlosen Aufklärung beizutragen“.

Das Verfahren wird von der Ersten Strafkammer des Landgerichts geführt. Anberaumt sind fünf Verhandlungstage, am 14. Mai soll ein Urteil gefällt werden. Bei einer Verurteilung wegen Totschlags drohen fünf bis 15 Jahre Haft. Allerdings können etwa zur Tatzeit akute psychische Erkrankungen die Strafe deutlich mindern. Ein Gutachter gibt in solchen Fällen Empfehlungen ans Gericht. 

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