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Der ehemalige "Bild"-Herausgeber Kai Diekmann, hier 2018 auf dem Alten Markt, lebt seit Jahren mit seiner Familie in Potsdam.

© Sebastian Gabsch

Exklusiv

Gerichtsprozess in Potsdam: Zwei Selfies mit Folgen

Die Haushälterin und der Fahrer von Kai Diekmann haben zweifelhafte Fotos aus dessen Potsdamer Privathaus veröffentlicht. Er kündigte beide - zu den Umständen verhandelte jetzt das Potsdamer Arbeitsgericht.

Von Katharina Wiechers

Potsdam - Selfies in Pose, gern auch wenig bekleidet – keine Seltenheit auf dem Onlinedienst Instagram. Doch genau solche Selfies haben ein Paar, das als Haushälterin und Fahrer in einem Privathaushalt beschäftigt war, den Job gekostet. Denn die beiden haben sich nicht irgendwo fotografiert, sondern in privaten Räumen im Potsdamer Haus von Ex-„Bild“-Herausgeber Kai Diekmann. Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Potsdamer Arbeitsgericht verhandelt.

Seit einigen Monaten waren die beiden bei Diekmann und seiner Frau Katja Kessler angestellt. Untergebracht waren sie in einer Dienstwohnung auf dem Grundstück in der Berliner Vorstadt unweit der Glienicker Brücke.

Doch Anfang Dezember entdeckten Diekmann und seine Frau durch Zufall die teils freizügigen Fotos der beiden auf Instagram – auf Accounts, die die beiden zuvor offenbar verheimlicht hatten. Der etwa 30-jährige Fahrer von Diekmann – großflächig tätowiert und durchtrainiert – zeigte sich oben ohne in einem Gästezimmer des Anwesens. Unter das Bild schrieb er einige auf Instagram typische Schlagworte, aus denen sich zumindest erahnen lässt, was er und seine Lebensgefährtin zuvor in dem im Hintergrund zu erkennenden Bett getan haben. Die etwa gleich alte Haushälterin wiederum veröffentlichte ein Bild von sich im Ankleidezimmer – in Kleidung von Katja Kessler, wie der Anwalt von Diekmann und Kessler am Mittwoch sagte. Offenbar hatte sie in Abwesenheit der Hausherrin die Kleidungsstücke aus deren Schrank genommen und angezogen.

Katja Kessler und Kai Diekmann, hier beim Besuch der "Ladies Fashion Night" 2017 in der Metropolis-Halle in Babelsberg.
Katja Kessler und Kai Diekmann, hier beim Besuch der "Ladies Fashion Night" 2017 in der Metropolis-Halle in Babelsberg.

© Sebastian Gabsch

Nachdem Diekmann und Kessler, die vier Kinder haben, die Fotos aus ihrer Privatsphäre entdeckten, kündigten sie den beiden Angestellten umgehend – innerhalb von zwei Stunden sollten die beiden die Dienstwohnung räumen. Allerdings wurde die Kündigung zunächst nur per Online-Nachrichtendienst Whatsapp übermittelt, wie sowohl der Anwalt der Angestellten, als auch Diekmanns Anwalt vor Gericht bestätigten. Kurz nach den Whatsapp-Nachrichten will Diekmann beiden jeweils mündlich gekündigt haben.

Unter anderem wegen der Unwirksamkeit der Whatsapp-Kündigung reichten der Ex-Fahrer und die Ex-Haushälterin Klage gegen Diekmann und Kessler ein, daher der Termin am Mittwoch vor dem Potsdamer Arbeitsgericht.

Was genau zur Kündigung geführt hat und ob diese durch das anschließende schriftliche Nachholen derselben gültig war, war allerdings kaum Gegenstand der Verhandlung. Stattdessen schlug Richter Robert Crumbach wie in solchen Fällen üblich schon nach kurzer Zeit einen Vergleich vor, auf den sich beide Parteien nach längerem Verhandeln auch einigen konnten.

Auf der Online-Plattform Instagram, die meist über das Smartphone abgerufen wird, verbreiten Nutzer Fotos von sich. 
Auf der Online-Plattform Instagram, die meist über das Smartphone abgerufen wird, verbreiten Nutzer Fotos von sich. 

© picture alliance / dpa

So bekommen die ehemaligen Angestellten von Diekmann und Kessler – vorbehaltlich des zwei Wochen lang möglichen Widerspruchs – nachträglich ihren Dezember- und den halben Januarlohn ausbezahlt, zuzüglich der noch übrigen Urlaubstage.

Ein weiteres Entgegenkommen lehnte der Anwalt von Diekmann und Kessler wegen des „Vertrauensverstoßes“, den die beiden begangen hätten, ab.

Die Kläger hatten ursprünglich auf noch mehr Geld gehofft, unter anderem die Kosten für den Umzug und den Wagen, den sie nach dem Rausschmiss mieteten, wollten sie geltend machen, ebenso eine Auszahlung der Überstunden. Doch darauf ließ sich der Anwalt der Gegenseite nicht ein.

Augenscheinlich unzufrieden verließ vor allem die junge Frau anschließend den Gerichtssaal. Sie fühlt sich offenbar schlecht behandelt und sieht einiges anders, als von Diekmanns Anwalt vor Gericht dargestellt. Außerdem seien sie seit dem Rausschmiss immer noch obdachlos, sagte sie im Vorbeigehen. Details wollte die Frau auf PNN-Nachfrage – und nach Rücksprache mit ihrem Anwalt – nicht nennen. Ihren Instagram-Account hat sie übrigens mittlerweile gelöscht.

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