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Landeshauptstadt: Gericht: SVB spielt im Landespokal Kein Ausschluss, dafür aber strenge Auflagen

Babelsberg - Der SV Babelsberg 03 wird in dieser Saison im AOK-Landespokal spielen. Das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) revidierte am Donnerstagabend den Pokalausschluss des Regionalligisten, zu dem der SVB in erster Instanz durch das FLB-Sportgericht nach Pyroaktionen Babelsberger Fans beim Pokalfinale der vergangenen Saison verurteilt worden war.

Babelsberg - Der SV Babelsberg 03 wird in dieser Saison im AOK-Landespokal spielen. Das Verbandsgericht des Fußball-Landesverbandes Brandenburg (FLB) revidierte am Donnerstagabend den Pokalausschluss des Regionalligisten, zu dem der SVB in erster Instanz durch das FLB-Sportgericht nach Pyroaktionen Babelsberger Fans beim Pokalfinale der vergangenen Saison verurteilt worden war. Der Verein hatte gegen den Ausschluss Berufung eingelegt. Die Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro bleibt bestehen. Das Gericht habe damit bestätigt, dass ein Ausschluss unverhältnismäßig gewesen wäre, sagte Christopher Wiencke von der Dentons Kanzlei, der den SVB vertritt. Das Urteil sei „aus pädagogischer Sicht sinnvoll“ und dazu geeignet, „die vom Verein unternommenen Anstrengungen und die Zusammenarbeit mit den Fangruppen zu fördern“.

Die Entscheidung des Gerichtes ist an Auflagen gebunden. So muss der Verein im Pokalwettbewerb zu Auswärtsspielen jeweils 15 Ordner entsenden, außerdem ist es Babelsberger Fans untersagt, Fahnen und Banner zu präsentieren. Sollte der SVB Heimrecht für ein Spiel haben, wird der Fanblock der Nordkurve gesperrt bleiben. Zudem droht ein Wettbewerbsausschluss, sollte gegen die Auflagen verstoßen werden. Der SVB spielt im Landespokal am 18. August beim Landesligisten Pritzwalker FHV. pek

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