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Blick auf den Kinderbauernhof in Groß Glienicke.

© PNN / Ottmar Winter

Gericht stärkt Position des Rathauses: Areal am Kitabauernhof soll geräumt werden

Es sieht nicht gut aus für den Kitabauernhof: Die "Nutzungsuntersagung für die formell und materiell illegalen Wohn- und gewerblichen Nutzungen" wurde vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Potsdam - In der Auseinandersetzung um den Kitabauernhof in Groß Glienicke konnte das Rathaus einen juristischen Punktsieg verbuchen: Wie Potsdams Baubeigeordneter Bernd Rubelt (parteilos) am Dienstagabend im Ausschuss für Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaft mitteilte, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Sinne der Stadt entschieden. Damit sei ein Urteil des Potsdamer Verwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr bestätigt worden. 

Bernd Rubelt ist seit 1. Januar 2019 Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam
Bernd Rubelt ist seit 1. Januar 2019 Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam

© Andreas Klaer

Das Rathaus präzisierte am Mittwoch auf PNN-Nachfrage, dass die Beschlüsse sich auf die Eilverfahren zur „Nutzungsuntersagung für die formell und materiell illegalen Wohn- und gewerblichen Nutzungen“ beziehen – dort befindet sich beispielsweise eine Autowerkstatt und eine Wohnung. Um einen Abriss gehe es in der Gerichtsentscheidung nicht. „Die Nutzungen des Elternvereins Spatzennest e.V. für den Kinderbauernhof waren nicht Gegenstand des Verfahrens, denn dort ist ein solches einstweiliges Rechtsschutzverfahren nicht anhängig“, so ein Stadtsprecher. Das bedeutet, dass die Beschwerde des Eigentümers gegen die sofortige Vollziehung der Nutzungsuntersagung abgewiesen wurde. In der Hauptsache ist noch nichts entschieden. Bis Mitte September hat der Eigentümer nun Zeit, das Areal zu räumen oder einen erneuten Aufschub zu beantragen.

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Möglicherweise wird sich bis dahin die Diskussionsgrundlage ändern: Wie berichtet hatte der Bauausschuss Anfang Juni für einen gemeinsamen Antrag von Linke, SPD, CDU und Grünen votiert. Demnach soll das Areal in den Bebauungsplan „Ehemaliger Schießplatz“ einbezogen werden, der derzeit aufgestellt wird. Als Planungsziel soll festgelegt werden, dass Nutzungen zulässig sind, die den Regeln für das Landschaftsschutzgebiet nicht widersprechen. Das würde den Weiterbetrieb des Kitabauernhofs ermöglichen, andere Nutzungen jedoch beschränken. Am 19. August soll die Stadtverordnetenversammlung darüber abstimmen. Am Dienstag drangen die Ausschussmitglieder darauf, dass die Verwaltung diese Pläne berücksichtigt.

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