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Landeshauptstadt: Gericht: Rechtsanwalt veruntreute Mandantengelder

Konto des Angeklagten war zum Tatzeitraum nicht ausgeglichen/8000 Euro Geldstrafe

Konto des Angeklagten war zum Tatzeitraum nicht ausgeglichen/8000 Euro Geldstrafe Von Gabriele Hohenstein Wie schon am ersten Verhandlungstag beteuert Magnus M.* (42) auch beim Fortsetzungstermin: „Ich bin unschuldig.“ Die Beweise sprechen eine andere Sprache. „Sie haben Ihr Konto schlichtweg ins Minus rutschen lassen. Deshalb waren Sie gar nicht in der Lage, das Ihnen anvertraute Geld zurückzuzahlen“, stellt Amtsrichter Eckart nach Prüfung der Unterlagen klar. „Erst als es wieder aufwärts ging, sind Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen.“ Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft beschuldigte den Juristen, vorsätzlich Mandantengelder in Höhe von 2700 Euro veruntreut zu haben. Laut Anklage überwies eine Mandantin im Juli 2002 nach einem außergerichtlichen Vergleich 8613 Euro auf ein von dem Rechtsgelehrten eingerichtetes Treuhandkonto. Dieses Geld sollte er dem ehemaligen Lebensgefährten der Mandantin auszahlen. Magnus M. soll allerdings 2686,13 Euro zum Ausgleichen seines Geschäftskontos verwendet haben. Im September 2002 zahlte der Rechtsanwalt 6000 Euro an den Ex-Partner der Mandantin. Der Rest sollte im darauf folgenden Monat fällig werden. Als die Zahlung ausblieb, versuchte die Frau, mindestens zehnmal telefonischen Kontakt zu Magnus M. aufzunehmen. Zuerst sei noch sein Anrufbeantworter geschaltet gewesen, dann habe sie überhaupt kein Lebenszeichen mehr von dem Anwalt des Rechts vernommen. Völlig verunsichert habe sie sich bei der Anwaltskammer erkundigt, berichtete sie. Die gab allerdings Entwarnung. Entgegen der Befürchtung der Mandantin gab es die Kanzlei noch. Magnus M. streute während des ersten Prozesstages Asche auf sein Haupt: „Ich habe ja nicht nur dieses Mandat aus den verschiedensten Gründen schleifen lassen.“ Die Beteuerung, ihm sei des öfteren Post aus seinem Briefkasten gestohlen worden, deshalb hätten ihn die Mahnungen eines zweiten Anwalts, den die Frau einschaltete, nicht erreicht, wertet das Gericht als Schutzbehauptung. „Zur fraglichen Zeit war Ihr Konto schlichtweg nicht gedeckt. Im Januar 2003 ging es dann wieder aufwärts. Da haben Sie die Restsumme gezahlt“, resümiert der Staatsanwalt und beantragt, Magnus M. wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 80 Euro zu verurteilen. Das Gericht folgt dem Antrag. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dürfte der Jurist eventuell Probleme in seiner weiteren Karriere bekommen. Geldstrafen von dieser Höhe werden ins polizeiliche Führungszeugnis eintragen. (*Name von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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