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Silvio S. soll für immer hinter Gitter.

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Generalbundesanwalt will Sicherungsverwahrung: Silvio S. soll für immer hinter Gittern bleiben

Der Generalbundesanwalt will eine Sicherungsverwahrung für den Mörder des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed. Er beantragt die Revision.

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Potsdam - Der Mörder des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed sollte für immer weggesperrt werden. Diese Ansicht vertritt der Generalbundesanwalt. Er schloss sich damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Potsdam an. Am 26. Juli vergangenen Jahres hatte das Landgericht Potsdam den damals 33-jährigen Silvio S. wegen Mordes in zwei Fällen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt – allerdings ohne die von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern geforderte anschließende Sicherungsverwahrung.

Gericht: Während der Verhandlung keine gesicherte Gefährlichkeitsprognose

Silvio S. hatte Elias und Mohamed sexuell missbraucht und anschließend getötet, um den Missbrauch zu verdecken. Das Gericht hatte zwar eine besondere Schwere der Schuld gesehen, aber argumentiert, dass während der Verhandlung keine gesicherte Gefährlichkeitsprognose erstellt werden konnte. Die reine Möglichkeit einer weiteren vergleichbaren Straftat reiche für eine Sicherungsverwahrung nicht aus, hieß es. Und: Man habe bei Silvio S. keinen entsprechenden Hang sicher feststellen können.

Nebenklägervertreter und Anklage hatten die Sicherungsverwahrung gefordert, weil Silvio S. ihrer Ansicht nach zum Serientäter geworden wäre, wenn man ihn nicht gefasst hätte. Die Revision biete Aussicht auf Erfolg, weil das Gericht das Vorliegen eines entsprechenden Hangs beim Angeklagten „nicht mit dem rechtlich gebotenen Tiefgang erörtert hat“, heißt es nun im Antrag des Generalbundesanwalts: „Die hangspezifischen Ausführungen des Schwurgerichts ... wirken oberflächlich, zumal da sie auf die geradezu imponierenden sexuellen Komponenten der abgeurteilten Taten ... nicht einmal ansatzweise eingehen.“

Generalbundesanwalt beantragt Revision

Der Generalbundesanwalt bezeichnet das Urteil daher in Bezug auf die Sicherungsverwahrung als „lückenhaft“ und beantragt die Revision.

Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Sicherungsverwahrung ist keine Strafe für ein Verbrechen, sondern dient dazu, die Allgemeinheit vor Tätern zu schützen, die ihre Strafe bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

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