zum Hauptinhalt
Justizzentrum Potsdam.

© Andreas Klaer

Geld vom Jobcenter erschlichen: Potsdamer Sozialbetrüger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Sie haben ihr beträchtliches Vermögen verschwiegen: Ein Potsdamer Ehepaar, das zu Unrecht rund 64.000 Euro erhielt ist zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Von Carsten Holm

Potsdam - Ein Zufall führte auf ihre Spur: Das Schöffengericht hat am Mittwoch das Ehepaar Dmitry und Tatjana T. wegen Sozialbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt ist. Sie hatten sich von 2011 bis 2016 insgesamt 60 172,27 Euro vom Potsdamer Jobcenter erschlichen und zu Unrecht von der Familienkasse 3448 Euro Kindergeld kassiert. Die Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil wurde rechtskräftig.

Außerdem müssen der 48 Jahre alte Russe und seine fünf Jahre jüngere, aus der Republik Moldau stammende Ehefrau jeweils 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sie verpflichteten sich, den widerrechtlich erhaltenen Betrag zurückzuzahlen.

[Abonnieren Sie kostenlos den neuen PNN-Newsletter "Potsdam Heute": Hier geht es zur Anmeldung.]

Beträchtliches Vermögen verschwiegen

Die studierten Betriebswirte waren 2003 aus der moldawischen Hauptstadt Chisinau nach Deutschland gekommen. Sie beantragten beim Jobcenter die Grundsicherung. Das Ehepaar verschwieg, dass es über ein beträchtliches Vermögen verfügte und deswegen keinen Anspruch darauf gehabt hätte. Nach PNN-Recherchen suchten die T.’s 2016 in Berlin eine russische Finanzmaklerin auf, um Tipps für die Vermögensanlage zu bekommen. Sie offenbarten, dass sie zu Unrecht Geld für ihre Grundsicherung bekommen hatten – die Maklerin störte sich daran so sehr, dass sie die Behörden informierte.

Nun begann eine akribische Ermittlungsarbeit der Potsdamer Staatsanwaltschaft. Mit der Hilfe einiger Rechtshilfeersuchen klärte sie den Sozialbetrug auf, das Ergebnis, „eine objektiv erdrückende Beweislage”, trug Staatsanwalt Ivo Meyer vor. Er hatte Einblick in Konten und wies nach, dass die beiden ihre Immobilien in Chisinau am 27. April 2014 verkauft hatten. Die Erlöse legten sie 2016 auf Devisenkonten bei der Moldova Agro Indbank an. Auf einem Konto befand sich mit Stichtag 31. Juli 2016 ein Guthaben von 396 669,60 Euro, auf einem weiteren Konto ruhten zudem noch einmal 112 568,95 US-Dollar.

2016 Hotelkauf auf Mallorca

Im Jahr 2016 hatten die Eheleute Potsdam mit ihrem Sohn verlassen und sich im Südosten Mallorcas ein 50-Betten-Hotel gekauft. Auch das verschwiegen sie, das Kindergeld hätten sie nicht mehr kassieren dürfen.

Richterin Bettina Thierfeldt hielt den nicht vorbestraften Tätern zugute, dass sie geständig waren – und sich dem Verfahren stellten. Dmitry T. versprach in seinem Schlusswort: „Das wird nie wieder vorkommen.” 

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false