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Gedenkveranstaltungen in Potsdam: Streit zwischen Polizei und Antifa geht weiter

Sind Gedenkveranstaltungen anmeldepflichtig? Darum dreht sich derzeit ein Streit zwischen Polizei und Antifa. Nun hat sich auch die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

Potsdam - Im Streit zwischen bekennenden Antifaschisten und der Polizei über die Frage, ob Gedenkveranstaltungen in Potsdam als Demonstration angemeldet werden müssen, hat sich nun auch die hiesige Staatsanwaltschaft zu Wort gemeldet – und sich auf die Seite der Sicherheitsbehörden gestellt. So hatte die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) zuletzt erklärt, die Staatsanwaltschaft habe vor über 20 Jahren mitgeteilt, „dass Gedenkveranstaltungen nicht anmeldepflichtig sind, wenn sie an einem dafür bestimmten Ort von einem begrenzten Personenkreis abgehalten werden“.

Die Sprecherin der Ermittlungsbehörde, Dorina Dubrau, widersprach nun auf PNN-Anfrage. So nehme die Behörde „stets nur fallbezogene Prüfungen“ vor, „die nicht verallgemeinert werden können“. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass man in einem Einzelfall entschieden habe, aufgrund der konkreten Gegebenheiten bedürfe es keiner Genehmigung.

Vereinigung wirft Polizei Störung von zwei Gedenkveranstaltungen vor

Ein Sprecher des VVN-BdA sagte hingegen den PNN, damals habe man Strafanzeige zu einer nicht angemeldeten CDU-Gedenkveranstaltung vom 20. Juli 2000 gestellt. Zu diesem CDU-Gedenken auf dem Bornstedter Friedhof habe die Staatsanwaltschaft später mitgeteilt, hierzu würde nicht ermittelt, weil sie eben nicht anmeldepflichtig seien. Daher habe man den gleichen Grundsatz auch für die eigenen Veranstaltungen an Gedenkorten angelegt – und nichts mehr angemeldet, was bis zuletzt auch nicht beanstandet worden sei, so der VVN-Sprecher.

Wie berichtet hatte die Vereinigung der Polizei Störungen von zwei Gedenkveranstaltungen am 9. und 12. November vorgeworfen. Das hatte die Polizei zurückgewiesen, die Beamten hätten sich respektvoll verhalten, seien aber auch vor Ort ihrer Arbeit nachgegangen – man nahm zum Beispiel Personalien auf. So seien eben öffentliche Gedenkveranstaltungen laut der Gesetzeslage anmeldepflichtig, darauf habe man schon im Vorfeld des 9. November hingewiesen, so die Polizei. Der VVN-BdA hatte hingegen erklärt, man wolle auch künftig nicht mit der Polizei darüber verhandeln, „ob und in welcher Form wir an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern dürfen.“

Der Verein ist nach eigenen Angaben die älteste und größte politisch-antifaschistische Organisation in Deutschland. Vom Berliner Finanzamt war dem Bundesverband zuletzt die Gemeinnützigkeit aberkannt worden – mit Verweis darauf, dass die Organisation im bayerischen Verfassungschutzbericht als linksextremistisch beeinflusst eingestuft wird. Mit der Behördenentscheidung sieht sich der Verein in seiner Existenz bedroht.

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