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Landeshauptstadt: G8-Gegner scheitert vor Gericht Potsdamer hofft nun auf Zivilklage gegen Polizei

Potsdam / Rostock - Der Potsdamer Steffen B. , der im Juni 2007 bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm von einem Wasserwerfer der Polizei schwer verletzt wurde, will eine Zivilklage gegen die verantwortlichen Polizisten anstrengen.

Potsdam / Rostock - Der Potsdamer Steffen B. , der im Juni 2007 bei den Protesten gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm von einem Wasserwerfer der Polizei schwer verletzt wurde, will eine Zivilklage gegen die verantwortlichen Polizisten anstrengen. Der Demonstrant wurde damals vom Strahl eines Wasserwerfers so sehr am linken Auge verletzt wurden, dass er nichts mehr sehen kann. Doch die Staatsanwaltschaft Rostock stellte ein Verfahren gegen die zwei Beamten, die den Wasserwerfer bedienten, im September 2009 ein. Auch mit einem Klageerzwingungsverfahren am Oberlandesgericht Rostock ist Steffen B. mittlerweile gescheitert. Das bestätigte sein Anwalt, Steffen Sauer, den PNN: „Damit können die Polizisten nicht mehr strafrechtlich belangt werden.“ Allerdings werde noch die Zivilklage seines Mandaten verhandelt, so Sauer. B. verklagt die Rostocker Polizei auf 30 000 Euro Schmerzensgeld. Einen Termin für den Prozess am Rostocker Landgericht gibt es noch nicht.

Steffen B. hatte im Juni 2007 an einer Demonstration gegen das G8-Gipfeltreffen in Heiligendamm teilgenommen und wollte eine Zufahrt zusammen mit anderen Teilnehmern blockieren. Als die Polizei Wasserwerfer einsetzte, habe er sich nicht mehr rechtzeitig ducken können, der Strahl spülte seine Netzhaut weg. Sein Anwalt hatte unter anderem argumentiert, Wasserwerfer dürften laut Polizeivorschrift nicht in Kopfhöhe zielen. Die Staatsanwaltschaft Rostock wertete das Geschehen als „Unfall“ – die Polizisten hätten nicht ahnen können, dass sie B. am Kopf treffen würden. Zudem habe er sich selbst in eine Gefahrenzone begeben. Der Potsdamer dagegen kritisierte die schleppenden Ermittlungen der Staatsanwälte und warf der Polizei unverhältnismäßige Härte bei dem Einsatz vor. Noch im vergangenen Mai hatte Steffen B. gesagt, er wolle auch erreichen, dass „sich andere Leute wegen solcher Vorfälle nicht einschüchtern lassen sollen.“ H. Kramer

H. KramerD

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