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Landeshauptstadt: „Fridericus“ zahlt keinen Mindestlohn

Mitarbeiter der Servicegesellschaft der Schlösserstiftung bekommen teils einen Euro weniger pro Stunde

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Sanssouci - Fast ein Jahr nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von acht Euro in Brandenburg verdienen Mitarbeiter der Servicegesellschaft „Fridericus“ der Schlösserstiftung noch immer weniger, obwohl das Land indirekt Miteigentümer der Firma ist. Das hat am Donnerstag Kulturministerin Sabine Kunst (parteilos) überraschend im Landtag eingestanden. Wie viele Fridericus-Mitarbeiter betroffen sind, sagte sie nicht.

Kunst hatte in der Fragestunde eine entsprechende Anfrage der Potsdamer Abgeordneten Klara Geywitz (SPD) beantwortet, die von einem „irritierenden“ Zustand sprach. Geywitz bat die Ministerin dringend, für Abhilfe zu sorgen, da es sich um eine „Tochter der Stiftung“ handele. Hinzu komme, dass in Berlin – das Land ist ebenfalls an der Schlösserstiftung beteiligt – bereits ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde bezahlt werde. „Ich nehme das Anliegen mit“, sagte Kunst zu. Der brandenburgische Mindest-Stundenlohn von acht Euro, den Rot-Rot eingeführt hatte, gilt seit 1. Januar 2012. In der Sache machte die Kulturministerin allerdings zunächst wenig Hoffnung. „Ein Verstoß gegen das Vergabegesetz liegt nicht vor“, sagte Kunst. Sie begründete dies damit, dass der Fridericus-Vertrag bereits 2006 geschlossen wurde, „auf unbestimmte Zeit“ – und vor dem Vergabegesetz.

„Fridericus“ war 2006 als gemeinsame Gesellschaft der öffentlich-rechtlichen Schlösserstiftung und der Berliner Dussmann-Gruppe gegründet worden. Die Stiftung hält 51 Prozent der Anteile. In der GmbH sind neben Wachschutzmitarbeitern auch Reinigungspersonal, Kassenkräfte und Schlossführer beschäftigt. In der Saison sind es bis zu 600 Mitarbeiter. „Das Vergabegesetz würde erst greifen, wenn ein neuer Vertrag geschlossen wird“, erklärte die Ministerin. Genau das ist in der jetzigen Struktur aber gar nicht vorgesehen.  

Die Ministerin will den anderen Eignern der Stiftung, also Berlin und dem Bund, das Anliegen vortragen. Allerdings sei vom Bund kein Ja zu erwarten. „Es spricht einiges dafür, dass aufseiten des Bundes keine Unterstützung zu erwarten ist.“ Näher erläuterte die Ministerin das nicht. Doch eine Rolle spielt, dass der Bund und Berlin auf Einführung des umstrittenen Eintritts für den Park Sanssouci gedrängt hatten, ehe man sich vor dem Hintergrund der Bevölkerungsproteste und der Widerstände in der Landesregierung Brandenburgs auf die Tourismusabgabe als Alternative verständigte. Schon damals spielte die Mindestlohnfrage eine Rolle. Der Bund als Mitfinanzier der Stiftung habe kein Verständnis, hieß es bereits, dass Brandenburg eigene Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausschöpft – aber mit dem Mindestlohn womöglich die Ausgaben der Stiftung erhöhe. Hinzu kommt, dass die öffentlich-rechtliche Stiftung zwar 51 Prozent hält, aber Dussmann mitmachen müsste.

Nach PNN-Informationen werden bei „Fridericus“ alle Mitarbeiter auf der Basis eines Manteltarifvertrags für Wachschutzmitarbeiter entlohnt – also auch die Reinigungsmitarbeiter, Kassierer und Schlossführer, deren Gehalt indes zum Teil durch Zuschläge aufgebessert wird. Seit Jahresbeginn verdienen Wachschutzmitarbeiter als Grundlohn sieben Euro pro Stunde, sagte ein Fridericus-Mitarbeiter den PNN. Für 2013 sei eine Anhebung auf 7,50 Euro geplant – auch damit liegt das Stundensalär noch immer 50 Cent unter dem gesetzlich vorgeschriebenen brandenburgischen Mindestlohn.

Bei einer Bilanz anlässlich des fünfjährigen Bestehens von „Fridericus“ im Februar 2011 war Hartmut Dorgerloh, Generaldirektor der Schlösserstiftung, von Mehrkosten im niedrigen siebenstelligen Bereich ausgegangen, die die Einführung eines Mindestlohns kosten würde. Für eine Stellungnahme war der Stiftungschef am Donnerstag nicht zu erreichen.

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