zum Hauptinhalt
Anfang 2019 erhöhten regionale Anbieter der Tele Columbus Gruppe ihre Tarife für Internet-, Festnetz- und TV-Verträge.

© Monika Skolimowska/dpa

Fragliche Klausel: Klage wegen Preiserhöhung bei PŸUR

Preiserhöhungen ohne Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht bei PŸUR . Die brandenburgische Verbraucherzentrale hat eine Klage eingereicht.

Potsdam - Die brandenburgische Verbraucherzentrale (VZB) hat Klage gegen das Telekommunikationsunternehmen Tele Columbus AG eingereicht. Hintergrund sind Preiserhöhungen der Dachmarke PŸUR, die die Firma an Kunden verschickte, in denen kein Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht enthalten ist. Die Verbraucherschützer halten die zugrundeliegende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig.

"In der Summe geht es um viel"

Anfang 2019 erhöhten regionale Anbieter der Tele Columbus Gruppe ihre Tarife für Internet-, Festnetz- und TV-Verträge. Im Einzelfall handelte es sich jeweils um kleine Beträge. Auf der Internetseite pyur.com informierte die Tele Columbus AG darüber, dass Kunden kein Widerspruchs- und Sonderkündigungsrecht hätten, da die Anpassung innerhalb des vertraglich vereinbarten Rahmens liege. „Bei Beträgen von ein bis zwei Euro monatlich lohnt es sich für einzelne Verbraucher nicht, ihre Rechte durchzufechten. Aber in der Summe geht es um viel“, kommentierte Michèle Scherer, Referentin für Digitale Welt bei der VZB. Die fragliche Klausel, Kunden seien erst bei einer Erhöhung von mehr als fünf Prozent berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, halten die Verbraucherschützer für unzulässig. Deshalb hatte die Verbraucherzentrale die Tele Columbus AG abgemahnt und aufgefordert, auf jene Klausel zu verzichten. Dem sei die Firma nicht nachgekommen, deshalb wolle man nun die Klausel gerichtlich prüfen lassen, so Scherer.

Zur Startseite